Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.386
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(zu Punkt 53.15)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 08.11.2023
Weihnachtsglückwunsch- und Grußkarten, Versand durch städtische Dienststellen und
PolitikerInnen, Kosten; Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/99/2023;
ANFRAGE von GRin Dengg (FPÖ) vom 12.10.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Dengg hat am 12.10.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Stadtmagistrat und Politik versenden jedes Jahr verschiedenste Gruß-/Glückwunschkarten oder auch z.B. Weihnachtsgrüße auf postalischem Wege. Diese Vorgehensweise erzeugt
Druck- Versandkosten, die aus dem städtischen Budget beglichen werden. Aufgrund dieses
Umstandes ergehen nachfolgende Fragen, um deren Beantwortung durch den Bürgermeister
bzw. die amtsführenden Stadtsenatsmitglieder ersucht wird.
Frage 1:
Werden vom Magistrat Gruß-/Glückwunschkarten - egal in welcher Form (Glückwunschkarten, Weihnachtsgrüße, Geburtstagskarten usw.) - versendet?
Antwort:
Bgm. Willi:
Siehe Anlage 1.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer:
Ja.
StRin Mag.a Mayr:
Nein. Ausnahme: Im Corona-Jahr 2020 wurden an alle 72 städtischen Bildungseinrichtungen handgeschriebene Weihnachts- und Dankkarten (€ 92,73
abgerechnet über Verfügungsmittel 729270) mit der Hauspost (über Schulwarte/Hauswarte) verteilt – somit sind keine Portokosten entstanden.
Weihnachtsgrüße werden persönlich von Stadträtin StRin Mag.a Mayr per Mail
versendet.