Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.488
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eine Kostenbeteiligung durch die Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, oder den Zivilschutz vom Land Tirol?
Antwort:
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber BSc:
Durch die Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, ja, durch den Zivilschutz des Landes
Tirol nein.
Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr Innsbruck:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 19:
Warum wurden nach dem Jahr 2021, in dem insgesamt drei Lernpakete online gingen und in den Monaten April, Juli und Dezember veröffentlicht wurden, keine weiteren Inhalte bzw. Lernpakete in der App beauftragt oder veröffentlicht?
Antwort:
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber BSc:
Es wurden im Rahmen einer Besprechung zu Energiemangellagen mit den
dafür relevanten Stakeholdern Überlegungen angestellt, Informationen für die
Bevölkerung für den Ernstfall von Energiemangellagen bereitzustellen.
Frage 20:
Genereller Umgang mit Vergleichsangeboten im Stadtmagistrat: Ab welcher Auftragssumme ist das Einholen von Vergleichsangeboten innerhalb des Stadtmagistrats vorgeschrieben? Wie viele Angebote müssen eingeholt werden?
Antwort:
Mag.-Abt. 1, Verantwortlichkeit und lntegrität/Corporate Governance:
Eine unmittelbare Einholung von (Vergleichs-)Angeboten erfolgt nur im Rahmen einer sogenannten Direktvergabe nach§ 46 Bundesvergabegesetz 2018.
Eine Direktvergabe ist ausschließlich zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert € 100.000,-- (netto) nicht erreicht. Diese Schwelle ergibt sich aus der
Schwellenwerteverordnung 2023, welche den in § 46 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 normierten Schwellenwert von€ 50.000,-- (netto) auf€ 100.000,-(netto) anhebt.
Bei einer Direktvergabe wird eine Leistung weitgehend formfrei unmittelbar
von einem - befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen - Unternehmen
bezogen. Um dem Grundsatz der Transparenz zu entsprechen, ist auch bei
der Direktvergabe eine entsprechende Dokumentation im Einzelfall erforderlich. In einem verfahrenseinleitenden Aktenvermerk sind die genau Leistungsbeschreibung, der geschätzte Auftragswert (unter Angabe der Schätzgrundlagen) und die darauf basierende Verfahrenswahl (Direktvergabe) festzuhalten.
Da eine/n Auftraggeber/in bei einer Direktvergabe nach dem Bundesvergabegesetz 2018 grundsätzlich keine Pflicht zur Durchführung eines Wettbewerbes trifft, kann die Frage zur Anzahl der Vergleichsangebote nicht pauschal
beantwortet werden, sondern hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab. Eingeholte Vergleichsangebote werden entsprechend § 46 Abs. 4 Bundesvergabegesetz 2018 dokumentiert. Im Einzelfall kann die Leistung jedoch
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