Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.5

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-5-

in dem Fall, dass die Umwidmung (Datum der Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes) innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren, gerechnet ab dem
Zeitpunkt der beidseitigen Unterfertigung des zwischen der Stadt Innsbruck
und der Tiergarten Bauprojekt GmbH
abgeschlossenen Kaufvertrages, erfolgt.
4.

5.

Die ob der Liegenschaft EZ 2693
KG Hötting zu C-LNr. 7a, 8a, 15a, 16a,
17a, 20a und 21a lastenden Dienstbarkeiten, wie sie im vorliegenden Grundbuchsauszug (Anlage ./2) ersichtlich
sind (Leitungsdienstbarkeiten und Wegeservituten zugunsten der Grundstücke 1779/2, 1779/3 und 1779/4 und
eine Leitungsdienstbarkeit zugunsten
der TIGAS), sind mit den kaufgegenständlichen Grundstücken als Belastung mitzuübernehmen.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, gegenüber der Tiergarten Bauprojekt GmbH im Namen der Stadt Innsbruck die Annahme der Verkaufszusage vom 28.09.2020 (Anlage ./1) mit
verbindlicher Wirkung zu erklären.

6.

Die Mag.-Abt. VI, Liegenschaftsangelegenheiten, wird zudem beauftragt, einen Kaufvertrag zu errichten und die
näheren Details des Ankaufes der
Grundstücke 1779/5 und 1784/1 vertraglich zu regeln.

7.

Die Stadt Innsbruck übernimmt alle
Kosten, welche mit der Errichtung, Abwicklung und grundbücherlichen Durchführung des abzuschließenden Kaufvertrages verbunden sind, mit Ausnahme allfälliger Ertragssteuern, welche von der Tiergarten Bauprojekt
GmbH selbst zu tragen sind, sowie mit
Ausnahme der Kosten einer allfälligen
rechtsfreundlichen Beratung, welche
derjenige Vertragsteil trägt, der diese
für sich in Anspruch nimmt.

8.

Die für die Bedeckung des Kaufpreises
sowie der für die Stadt Innsbruck anfallenden Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr benötigten Mittel wurden
mittels einer Verpflichtungsermächtigung für das Voranschlagsjahr 2024

GR-Sitzung 14.12.2023

angemeldet. Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Genehmigung der Verpflichtungsermächtigung.
12.

IV 18271/2023
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Personalmangelfahrplan, Bericht ÖPNVSteuerungsgruppe, Änderung Anlage A des Grund- und Finanzierungsvertrages (GuF), Einvernehmensherstellung mit dem Land Tirol

Antrag des Stadtsenates vom 06.12.2023:
1.

Der Gemeinderat beschließt den Personalmangelfahrplan der IVB (Anlage 6) und nimmt den diesbezüglichen
Bericht (Protokoll Anlage 5) der ÖPNVSteuerungsgruppe zur Kenntnis.

2.

Der Gemeinderat beschließt die vorübergehende Änderung der Anlage A
des GuF (Anlage 8) entsprechend dem
Personalmangelfahrplan.

3.

Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister, mit dem
Land Tirol Verhandlungen über die Aufteilung der Minderausgaben aus dem
Personalmangelfahrplan zu führen.
Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist
dem Stadtsenat zur Kenntnisnahme
vorzulegen.

Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Mag.a Seidl und Stimmenthaltung von
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc,
GRin Mag.a Duftner und GRin Mag.a Lutz,
3 Stimmen; gegen GRÜNE, FPÖ, FRITZ,
ALI und GRin Kolb, 17 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenat vom 06.12.2023
wird abgelehnt.