Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.7

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-7-

Wirtschaftskammer Tirol zustimmend
zur Kenntnis.
Die Projektpartnerin Wirtschaftskammer Tirol stellt für die Pilotphase von
36 Monaten jährlich € 36.000,-- zur
Verfügung. Schriftliche Zusage in Anlage ./2. Der Projektpartner Land Tirol,
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft, beteiligt sich
für die Pilotphase von 36 Monaten mit
einem jährlichen Finanzierungsbeitrag
von € 60.000,--. Die mündliche Zusage
des Landes Tirol, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und
Wissenschaft, liegt vor (siehe Anlage ./2.). Die schriftliche Zusage wird
alsbald nachgereicht.
4.

Die Stadt Innsbruck beschließt die Teilfinanzierung zur Umsetzung und Führung des QM basierend auf dem vorliegenden Grobkostenplan (Anlage ./1.)
mit einem jährlichen Finanzierungsbeitrag von € 60.000,--. Der städtische Finanzierungsanteil für das Jahr 2024 ist
auf der Haushaltsstelle 1.780100 775500, Wirtschaftsförderung, Kapitaltransfer an Unternehmen (SU), bedeckt. Das Budget ist mit Start der operativen Tätigkeit QM (voraussichtlich
2. Quartal 2024) zu verwenden. Für die
Finanzierungsjahre 2025 bis 2027 ist
von der Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und
Tourismus, auf dieser Haushaltsstelle
die budgetäre Bedeckung zu gewährleisten und rechtzeitig in den jeweiligen
Budgetvorbereitungen zu berücksichtigen.
a) Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, im Einvernehmen mit der IMG und mit steuerberaterischer Expertise die steuerrechtlichen Aspekte inklusive der
sich allfällig dadurch ergebenden
Auswirkungen auf die Finanzierungsbeiträge der KooperationspartnerInnen zu prüfen und den KooperationspartnerInnen mitzuteilen.

5.

Die Stadt Innsbruck ermächtigt die
Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft
und Tourismus, und die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Mobilität und Integration,

GR-Sitzung 14.12.2023

mit den beiden KooperationspartnerInnen in vertiefende Verhandlungen zu
treten, um die notwendigen Dokumente
zur inhaltlichen und finanziellen Kooperation (z. B.: Kooperationsvereinbarung, Verträge etc.) zu erarbeiten.
6.

Die Stadt Innsbruck beschließt, dass
aus den bislang betrauten Mag.Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und
Tourismus, und Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, jeweils
eine Person für die strategische Steuerungsgruppe des QM (Amtsleitung) und
jeweils eine Person (Sachbearbeiterin)
für die operative Projektgruppe des QM
entsendet werden.

7.

Um die Ziele des QM zur Umsetzung
der Maßnahmen des Standortentwicklungskonzeptes Rossau bestmöglich zu
erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit mit weiteren städtischen Fachdienststellen notwendig. Die bislang
betrauten Mag.-Abt. IV, Immobilien,
Wirtschaft und Tourismus, und Mag.Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, werden daher ermächtigt, zur
Umsetzung dieser Ziele die erforderlichen Fachdienststellen des Stadtmagistrats in Abstimmung mit der Magistratsdirektion bedarfs- und projektorientiert hinzuziehen.

8.

Neben der laufenden Evaluierung ist im
letzten Drittel der Projektlaufzeit QM
von der Projektgruppe eine Verlängerungs-Evaluierung durchzuführen und
ein Evaluierungsbericht vorzulegen, um
in Abstimmung mit den KooperationspartnerInnen die Fortführung des Projektes QM mit den politischen Entscheidungsträgern/Gremien abzustimmen.