Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.8
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-8-
15.
RA/St310-1312/2017/WUR
Einbringung Grundstück 739/2,
vorgetragen in EZ 312, und
Grundstück 999, vorgetragen in
EZ 788, je KG Igls, Alte Talstation
Patscherkofelbahn und Zimmerwiese in die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.12.2023:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck (folgend: Stadt Innsbruck) bringt das
Grundstück 739/2 in EZ 312 KG Igls
(Zimmerwiese) im Ausmaß von
4.346 m2 und das gemäß Vermessungsurkunde von DI Dr. Stefan Rudig
vom 17.05.2023, GZI. 5166-1/22 (Anlage ./2.) umgebildete Grundstück 999
in EZ 788 KG Igls (Gebäude der alten
Patscherkofel-Talstation) im Ausmaß
von 3.137 m2 zum Zwecke der Errichtung bzw. Erhaltung und Modernisierung einer zeitgemäßen Sportanlage
sowie zur Anpassung der alten Talstation der Patscherkofelbahn, um u. a.
Einrichtungen für diverse Vereine zur
Verfügung stellen zu können, gemäß
Vertragsentwurf (Anlage ./1) unentgeltlich in die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG ein.
2.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG bestellt zugunsten der Stadt
Innsbruck jeweils ein Belastungs- und
Veräußerungsverbot an den eingebrachten Liegenschaften. Der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG ist
eine Belastung und Veräußerung der
Liegenschaften sohin nur mit Zustimmung der Stadt Innsbruck gestattet.
Ausgenommen von diesen Belastungsund Veräußerungsverboten ist die Belastung der Liegenschaften mit Durchleitungs- und Durchfahrtsrechten.
3.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG übernimmt die vertragsgegenständlichen Grundstücke wie sie liegen
und stehen und wie besichtigt und als
dienende Grundstücke betreffend die
daraufvorhandenen Dienstbarkeiten.
Die Stadt Innsbruck übernimmt keine
wie immer geartete Gewähr und Haftung für ein bestimmtes Ausmaß, einen
GR-Sitzung 14.12.2023
bestimmten Zustand bzw. eine bestimmte Verwendbarkeit oder eine Kontaminierungsfreiheit dieser Grundstücke.
4.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG hat in ihrer Tätigkeit die Stadt
Innsbruck in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, so in der Erfüllung
ihrer Aufgaben in allen Bereichen der
Daseinsfürsorge, insbesondere als Eigentümerin von Liegenschaften, die der
Sozialpflichtigkeit unterworfen sind. Die
Gesellschaft hat sich selbst an dieser
Sozialpflichtigkeit zu orientieren. Die
auf dem vertragsgegenständlichen
Grundstück 739/2 in EZ 312 KG 81112
Igls neu zu errichtende Sportanlage
und die Räumlichkeiten der alten Talstation der Patscherkofelbahn auf dem
vertragsgegenständlichen Grundstück 999 in EZ 788 KG 81112 Igls sollen zum Zwecke der Sport- und Freizeitgestaltung errichtet bzw. angepasst
werden. Die Einbringung der vertragsgegenständlichen Liegenschaften erfolgt sohin zum Zwecke der zeitgemäßen Verwaltung von städtischen
Grundstücken, aber auch zum Zwecke
der Erhaltung, Modernisierung, Entwicklung und Bebauung städtischer
Liegenschaften und erfolgt die Übertragung der gegenständlichen Liegenschaften seitens der Stadt Innsbruck
somit insbesondere auch mit der Aufgabe der städtebaulichen Entwicklung
unter Berücksichtigung der Errichtung
bzw. Erhaltung und Modernisierung einer zeitgemäßen Sportanlage und
Schaffung eines entsprechenden Freizeitangebotes für die Bevölkerung bzw.
diverse Vereine. Die Stadt Innsbruck
hat nahezu sämtliche bebauten Liegenschaften in die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG eingebracht. Es ist
Aufgabe der Stadt Innsbruck, bebaute
Liegenschaften zu verwalten, zu erhalten und künftig zu entwickeln. Eben
diese Aufgabe wird mit der gegenständlichen Einbringung der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG übertragen, insbesondere die Errichtung
bzw. Erhaltung und Modernisierung einer zeitgemäßen Sportanlage sowie