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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.90

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37.

Allfällige Debatten gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

37.1

Parkraumbewirtschaftung, Evaluierung (GRin MMag.a TrawegerRavanelli)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin MMag.a Traweger-Ravanelli
Folgendes mit:
Frage 1.: Wann wird die Evaluierung der
neuen Innsbrucker Parkraumbewirtschaftung tatsächlich starten?
Antwort: Die Evaluierung ist im Laufen.
Wünsche, Anregungen, Beschwerden im
Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung werden laufend gesammelt.
Frage 2.: Welcher Zeithorizont wird für die
Evaluierung angestrebt?
Antwort: Bis zum Sommer 2015.
Frage 3.: Wann ist mit Ergebnissen zu
rechnen?
Antwort: Bis zum Sommer 2015.
Frage 4.: Wird die Evaluierung (z. B. in
Form einer Studie) veröffentlicht? Falls nein,
warum nicht?
Antwort: Nein, es wird ein Anhörungsverfahren im Sinne des § 94 f StVO 1960
durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt im
Gemeinderat.
Frage 5.: Welche Themen bzw. Bereiche
sollen in der Evaluierung besprochen bzw.
geprüft werden?
Antwort: Besprochen bzw. geprüft werden
Ungereimtheiten bei Randzonengrenzen
aus den 1990er-Jahren und mögliche Änderungen der Bewirtschaftungszeit in gewissen Straßen/Gebieten.
Frage 6.: Gibt es Themen oder Bereiche,
die von der Evaluierung nicht berührt werden bzw. die nicht geprüft werden? Wenn
ja, welche?
Antwort: Siehe Antwort 5.
Frage 7.: Werden im Zuge der Evaluierung
auch noch nicht realisierte Begleitmaßnahmen zur neuen Parkraumbewirtschaftung
geprüft? Falls ja, welche? Falls nein, warum
nicht?

GR-Sitzung 19.03.2015

Antwort: Die Begleitmaßnahmen sind umgesetzt.
-

Tarifreform seit Feber 2015, damit einhergehend der Ausbau von Automaten
für Parkscheine und IVB-Scheine.

-

Fahrradverleihsystem seit April 2014.

-

Ausbau des Radwegenetzes mit
Schwerpunkt Lückenschlüsse, z. B.
Marktplatz, Dreiheiligenstraße, Einbahnöffnungen.

-

Maßnahmen zur Beschleunigung des
Öffentlichen Verkehrs (ÖV) laufend und
Ausbau Straßen-/Regionalbahn.

-

Handyparken ab August 2014.

-

Zusätzlich Ankauf von Garagenflächen
durch die Stadt Innsbruck.

Frage 8.: Wer ist in die Evaluierung eingebunden?
Antwort: Zuständige Fachdienststellen im
Magistrat, im Rahmen des Anhörungsverfahren nach § 94 f StVO 1960 auch das
Stadtpolizeikommando - Verkehrsreferat,
die Wirtschaftskammer Tirol (WKO), die
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK) sowie die anderen gesetzlichen Interessensvertretungen betroffener Berufsgruppen. Zusätzlich fließen die zahlreichen
Rückmeldungen/Anregungen der AnrainerInnen und UnternehmerInnen ein. Die Beschlussfassung erfolgt letztlich im Gemeinderat.
Frage 9.: Werden alle Fraktionen des Gemeinderates in diesen Prozess eingebunden? Falls nein, warum nicht?
Antwort: Siehe Antwort 8.
Frage 10.: Ist angedacht, Gewerbetreibende und BürgerInnen in diesen Prozess einzubinden? Falls ja, in welcher Form? Falls
nein, warum nicht?
Antwort: Siehe Antwort 8.
Frage 11.: Wird die Evaluierung vom
Stadtmagistrat oder durch eine externe Stelle durchgeführt?
Antwort: Durch den Stadtmagistrat Innsbruck.
Frage 12.: Sollte die Evaluierung (auch)
durch Einbindung einer externen Stelle
durchgeführt werden: Wie wird diese aus-