Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.9
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die Schaffung geeigneter Einrichtungen
für diverse Vereine.
5.
6.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG als neue Eigentümerin der dienenden Grundstücke 739/2 und 999, je
KG 81112 Igls, räumt für sich und ihre
RechtsnachfolgerInnen der Landeshauptstadt Innsbruck, sowie deren
RechtsnachfolgerInnen als Eigentümerin der Grundstücke 746/3 und 746/1,
je KG 81112 Igls die immerwährende
und unentgeltliche Dienstbarkeit des
Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen
aller Art auf jenen Teilen der Grundstücke 739/2 und 999, je KG 81112 Igls
ein, die im Lageplan vom 28.07.2022
(Dienstbarkeitsplan Anlage ./3.) vollflächig rot dargestellt sind. Diese Dienstbarkeit wird grundbücherlich sichergestellt und nimmt die Landeshauptstadt
Innsbruck diese Rechtseinräumung
ausdrücklich an.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG trägt alle im Zusammenhang mit
der Errichtung und grundbücherlichen
Durchführung dieses Rechtsgeschäftes
allenfalls verbundenen Abgaben, Steuern, Kosten und Gebühren, einschließlich der Kosten der Einholung der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungen, der notariellen Beglaubigungen und die Kosten des/der mit der
Selbstberechnung beauftragten Parteienvertreters/in. Die Stadt Innsbruck
trägt eine allfällige Immobilienertragssteuer. Dazu wird jedoch festgehalten,
dass die gegenständliche Einbringung
auf der Grundlage des Artikel 34 des
Budgetbegleitgesetzes 2001 stattfindet
und dafür die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften in
Anspruch genommen werden. Da die
Stadt Innsbruck zu 100 % an der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG beteiligt ist, steht diese Gesellschaft unter
beherrschendem Einfluss der Stadt
Innsbruck als Körperschaft öffentlichen
Rechts und sind diese Ausgliederung
und dieses Rechtsgeschäft demnach
von der Gesellschaftssteuer, der
Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr, den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und
GR-Sitzung 14.12.2023
Justizverwaltungsgebühren befreit. Gemäß der bisherigen Praxis verrechnet
die Stadt Innsbruck für die Erstellung
dieses Einbringungsvertrages keine
Verwaltungsaufwandspauschale.
7.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
16.
Maglbk/46826/LA-LSA/1/SAG/1
Stadt Innsbruck, Abschluss des
Kaufvertrages mit der Nockerhof
GmbH zur Durchführung des Projektes "Sportplatz Kranebitten"
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
17.
Maglbk/64683/LA-LSA/1/SAG/1
Prekarien, Anpassung Anerkennungszins
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.12.2023:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck passt
das Mindestentgelt für die vor dem
01.01.2004 geschlossenen Prekarien
gemäß Aufstellung Anlage ./1. an den
Anerkennungszins und die Verwaltungsaufwandpauschale gemäß Entgeltkatalog der Stadt Innsbruck an. Der
Entgeltkatalog sieht für Prekarien einen
Anerkennungszins von derzeit € 1,-und ein Verwaltungsentgelt von derzeit
€ 43,-- (jeweils netto und jährlich), vor.
2.
Die Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IISG) wird beauftragt, diese Anpassung der Entgelte in den nächsten
Entgeltvorschreibungen zu berücksichtigen.