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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.17

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35.

Verkehrsmaßnahmen

35.1

MagIbk/54546/SV-VAV/212
Anton-Eder-Straße; temporäre
Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 22.11.2023:
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
35.2

MagIbk/2760/SV-DVO/4
Mitterweg; Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von
30 km/h

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT, Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc und GRin Mag.a Lutz, 10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 22.11.2023:

35.4

MagIbk/2759/SV-DVO/1
Gerhild-Diesner-Straße; Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE LI,
NEOS, FRITZ, Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc, GRin Mag.a Lutz, StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 17 Stimmen):
Der Antrag des Ausschuss für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 22.11.2023 wird
angenommen und somit die beantragte Verkehrsmaßnahme gemäß Beilage abgelehnt.
36.

MagIbk/59337/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM-B29, Amras, Bereich
Amraser-See-Straße 4 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM-B23), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022, 2. Entwurf

Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 3 Stimmen):

35.3

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2023:

MagIbk/9613/SV-DVO/3
Dr.-Stumpf-Straße; Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, LI,
NEOS, FRITZ, GR Buchacher, GRin Heisz,
StRin Mag.a Mayr und GR Mag. Plach,
17 Stimmen):
Der Antrag des Ausschuss für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 22.11.2023 wird
angenommen und somit die beantragte Verkehrsmaßnahme gemäß Beilage abgelehnt.

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.

GR-Sitzung 14.12.2023