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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.18

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37.

MagIbk/66073/SP-BB-IN/1

39.

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B72, Innenstadt, Bereich Kaiserjägerstraße 6, Kapuzinerklosterareal (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN-B4), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
38.

MagIbk/66124/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B49, Höttinger Au, Bereich
Ampfererstraße 60 (als Änderung
des Bebauungsplanes
Nr. HA-B33), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

MagIbk/64710/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B71, Innenstadt, Bereich zwischen Anichstraße, Innrain und Bürgerstraße (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B1 und Nr. IN-B1/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.

40.

MagIbk/61483/SP-BB-RO/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RO-B10, Rossau, Bereich Grabenweg 79 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. RO-B8), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.11.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 14.12.2023