Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.92
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- 208 -
Antwort:
Antwort:
a)
Kann von der Mag.-Abt. V, Kinder- und
Jugendförderung, nicht beantwortet
werden.
a)
Arzl, Bachlechnerstraße, Hötting-West,
Igls, Innerkoflerstraße, Kinder am Tivoli, Peergründe, Pradl, Wilten-West.
b)
Kann von der Mag.-Abt. V, Kinder- und
Jugendförderung, nicht beantwortet
werden.
b)
64.
c)
Hoch.
d)
Circa 34.
e)
Gesetzliche Grundlage TKKG 2010,
ein/e PädagogIn, ein/e AssistentIn.
c) -
-
-
-
-
Es können nur die Gesamtkosten
für die Tagesmütter genannt werden. Dies betrifft nicht nur Mütter im
Mutterschutz, sondern alle, deren
Arbeitszeit spezielle Betreuungszeiten erfordert.
Das Land Tirol hat insgesamt im
Budgetjahr 2013 € 2.202.915,-- für
insgesamt 122.678,06 Betreuungsstunden ausgeschüttet. Dies ergibt
einen Förderbetrag von € 17,96 pro
Stunde.
Der Stadtgemeinde Innsbruck wurden insgesamt 20.949,24 Betreuungsstunden für Kinder von 0 bis
14 Jahren für € 131.664,01 in
Rechnung gestellt.
Das ist der laut Gesetz angesetzte
Gemeindebeitrag von 35 % des
Stundensatzes vom Land Tirol.
Dies ergibt pro Stunde
€ 6,28490768.
Die Einhebung der Gemeindebeiträge erfolgt gemäß § 44 Abs. 3 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG).
Frage 9.: Die Stadt Innsbruck bietet laut
Homepage bereits für Kinder ab zwei Jahren einen Kindergartenplatz an.
a)
b)
Welche Kindergärten in Innsbruck bieten konkret eine Betreuung von Kindern ab zwei Jahren an?
Wie viele Betreuungsplätze sind vorhanden?
c)
Wie groß ist der Bedarf?
d)
Gibt es Wartelisten? Wenn ja, wie viele
vorgemerkte Kinder auf diesen Listen
können nicht aufgenommen werden?
e)
Wie ändert sich der Betreuungsschlüssel pro Kind mit zwei Jahren?
GR-Sitzung 19.03.2015
Frage 10.: Der Stichtag für den Kindergarten wird auf der Homepage jeweils mit
01.09. angegeben.
a)
Wie streng werden hier Stichtage gehandelt?
b)
Welche Möglichkeiten haben Eltern,
wenn aufgrund der strengen Auslegung
des Stichtages die Kinder nicht aufgenommen werden?
c)
Ist eine Aufnahme während des Jahres
möglich, wenn das Kind das Alter von
zwei Jahren erreicht?
Antwort:
a)
Bei freien Plätzen bleibt der Stichtag
unberücksichtigt.
b)
Ein Platz in einem angrenzenden Kindergarten wird angeboten.
c)
Nein.
Frage 11.: Für Kinder von vier bis sechs
Jahren bietet die Stadt Innsbruck einen kostenlosen Kindergarten bis 14:00 Uhr an. Eine Betreuung darüber hinaus bzw. für Kinder von zwei bis vier Jahren ist mit einem
Selbstbehalt verbunden.
Wie viel kostet die Stadt Innsbruck ein
a)
städtischer Kindergartenplatz für Kinder
im Alter von vier bis sechs Jahren jeweils bis 14:00 Uhr und ganztags?
b)
städtischer Kindergartenplatz für Kinder
im Alter von zwei bis vier Jahren jeweils bis 14:00 Uhr und ganztags?
c)
privater Kindergartenplatz für Kinder im
Alter von vier bis sechs Jahren jeweils
bis 14:00 Uhr und ganztags?
d)
privater Kindergartenplatz für Kinder im
Alter von zwei bis vier Jahren jeweils
bis 14:00 Uhr und ganztags?