Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.35
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(zu Punkt 30.)
Zl. KA-14141/2022
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG DES AMTES
„TIEFBAU“
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung des Amtes „Tiefbau“ eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 01.06.2023 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der
Bericht
der
Kontrollabteilung
vom
24.05.2023,
Zl. KA-14141/2022, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird
auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten
zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a Innsbrucker Stadtrecht
1975 (IStR) u.a. beauftragt, die Gebarung der Stadt und ihrer
wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach § 74a Abs. 2 leg. cit.
kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte Gebarung oder auf
bestimmte Teile davon erstrecken.
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an
§ 74c IStR hat die Kontrollabteilung eine stichprobenartige Einschau in
Teilbereiche der Gebarung des Amtes „Tiefbau“ vorgenommen,
welches aus aufbauorganisatorischer Sicht der Magistratsabteilung
(MA) III / Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung
zugeordnet ist.
Prüfungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte der vorgenommenen Prüfung wurden von der
Kontrollabteilung vorrangig auf die Themengebiete
amtseigene Aufgaben und Leistungen,
Finanzgebarung des geprüften Amtes sowie
Personalgestion
gelegt.
Darüber hinaus wurden ausgewählte Themengebiete eingesehen und
überprüft.
Prüfungszeitraum
Der Fokus der Prüfung lag auf den Haushaltsjahren 2020 und 2021.
Sofern es als thematisch sinnvoll oder notwendig erachtet wurde, hat
die Kontrollabteilung ihre Prüfung auf Zeiträume vor und nach diesen
Jahren ausgedehnt.
Durchführung eines
Anhörungsverfahrens
Gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) hat die Kontrollabteilung zum
vorläufigen Ergebnis ihrer Prüfung die von der Einschau betroffenen
Dienststellen zu hören und sachlich begründete Äußerungen bei der
Abfassung ihrer Berichte zu berücksichtigen. In diesem Sinne wurde die
Magistratsdirektion zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme
eingeladen. Diese langte fristgerecht am 05.05.2023 bei der Kontrollabteilung ein.
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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