Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.36

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
2 Organisation
2.1 Aufbauorganisation
MGO und
Geschäftseinteilung

Die Gliederung des Stadtmagistrats in Abteilungen, Ämter, Referate
und Stabstellen erfolgt gemäß § 3 MGO. Die Aufgabengebiete sowie
die Gliederung der Dienststellen bzw. Stabstellen sind in der, einen
Bestandteil der MGO bildenden Anlage A (Geschäftseinteilung)
geregelt.

Aufbauorganisation des
Amtes

Das Amt „Tiefbau“ gehört zur Magistratsabteilung III – Planung,
Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung. Seit der Änderung
der Aufbauorganisation vom 15.10.2016 umfasst das Amt die vier
Referate
 Tiefbau – Planung,
 Tiefbau – Bau,
 Straßenverwaltung und
 Brücken- und Wasserbau.

Aufgaben des Amtes

Zum Zeitpunkt Dezember 2022 wies die Geschäftseinteilung für das
Amt folgende Aufgaben aus:
 Projektentwicklung und Planung von Straßen,
 Projektentwicklung und Planung von Brücken- und Wasserbauten,
 Bekanntgabe der Straßenfluchtlinien für Bebauungspläne,
 Erstellung von technischen Gutachten in Straßen-, Brücken- und
Wasserbauangelegenheiten,
 Angelegenheiten des Wasserbautenförderungsgesetzes im Bereich
Brücken- und Wasserbauten,
 Örtliche Bauaufsicht für Straßenbauten,
 Örtliche Bauaufsicht für Brücken- und Wasserbauten,
 Wahrnehmung der Interessen der Stadt bei externen Bauvorhaben
an Straßen,
 Wahrnehmung der Interessen der Stadt bei externen Vorhaben des
Brücken- und Wasserbaus,
 Periodische Überwachung und Überprüfung von Brücken- und
Wasserbauten sowie Fluss- und Bachläufen,
 Führung
eines
Brückenkatasters
sowie
Aufbau
eines
Stützmauerkatasers, Mitarbeit am Bachkataster der Wildbach- und
Lawinenverbauung soweit nicht das Amt für Land- und
Forstwirtschaft (nunmehr Amt für Wald und Natur) zuständig ist,
 Management der systematischen Straßenerhaltung,
 Genehmigung von Arbeiten auf und neben der Straße nach § 90
StVO, sofern der fließende Verkehr nicht betroffen ist, sowie
Gestattungen nach § 5 Tiroler Straßengesetz, ausgenommen die
Erlassung von Verordnungen,
 Verwaltung und Betreuung von Verkehrsflächen,
 Beschaffung, Errichtung und Betreuung der Parkscheinausgabeautomaten,
 Organisation von Kundmachungen und Verordnungen,
 Abgabe von Stellungnahmen in Ermittlungsverfahren,
 Beschaffung von Verkehrseinrichtungen,
 Agenden der Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung,

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2