Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.38

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2.4 Risikomanagement
Einführung
Risikomanagement

Mit Rundschreiben der Magistratsdirektion vom November 2015 waren
sämtliche Dienststellen der Stadt Innsbruck angehalten worden, eine
möglichst vollständige Erfassung der erkennbaren Risiken
durchzuführen, diese regelmäßig zu evaluieren und entsprechende
Risikobewältigungsmaßnahmen festzulegen. Die Kontrollabteilung
nahm hinsichtlich des dienststellenspezifischen Risikomanagements
eine Kontrolle auf Bestehen und Aktualisierung vor.

Risikoevaluierung –
künftig optimiertes
Risikomanagement

Die Kontrollabteilung hält fest, dass sich zum Zeitpunkt 31.12.2022 das
städtische Risikomanagement in Überarbeitung befand. Der zur
Verfügung gestellte Datenstand basierte auf der letzten magistratsweit
vollständig durchgeführten Risikoevaluierung des Jahres 2019. Die
Kontrollabteilung konnte folglich lediglich den Status Quo zum
Prüfungszeitpunkt einsehen, welcher keine Rückschlüsse auf das
künftig optimierte Risikomanagement zuließ. Die Einsichtnahme blieb
ohne Auffälligkeiten.
2.5 Fallzahlen

Balanced Scorecard

Durch die in früheren Jahren vollzogene Einführung der Balanced
Scorecard wurden die Dienststellen des Stadtmagistrats aufgefordert,
zu ihren definierten Produkten und Aufgaben Fall- und Zeitkennzahlen
zu generieren, die Daten quartalsmäßig zu erheben und an die hierfür
zuständige Dienststelle zu übermitteln. Zielsetzung war, die Aktivitäten
im Stadtmagistrat zu dokumentieren, zu steuern und zu messen.
Im Jahr 2020 wurde die verpflichtende Meldung von Fall- und
Zeitkennzahlen aufgehoben.

Erhebung von
Kennzahlen Beanstandung

In Verbindung mit den Tätigkeiten des Amtes für Tiefbau bestanden für
den Prüfungszeitraum nur wenige Kennzahlen bzw. dezidiert Fallzahlen, die sich auf Produkte des Referates Straßenverwaltung
beschränkten. Für die weiteren drei Referate lagen keine Kennzahlen
vor.
Die Kontrollabteilung berücksichtigte, dass die Ermittlung von Kennzahlen seit dem Jahr 2020 nicht mehr verpflichtend vorzunehmen war.
In Anlehnung an die Feststellungen zur Produktdatenbank und
Funktionsmatrix beanstandete die Kontrollabteilung an dieser Stelle
jedoch, dass auch in der Zeit vor dem Jahr 2020 die Definition,
Erfassung und Meldung von Kennzahlen seitens der Dienststelle nur
eingeschränkt und folglich unvollständig erfolgte.

Stellungnahme im
Anhörungsverfahren

Das Amt für Tiefbau nahm im durchgeführten Anhörungsverfahren
Stellung und führte aus, dass die Fallzahlen des Referates
Straßenverwaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
benötigt und deshalb kontinuierlich aktualisiert wurden. Kennzahlen
anderer Referate, welche nicht steuernd benötigt oder nachgefragt
wurden, waren schrittweise aufgelöst worden. An ihre Stelle seien
jedoch andere Systeme getreten (Brückendatenbank, Stützmauerkataster etc.), welche teils dienststellenübergreifend steuerungswirksam seien.

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Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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