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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.93

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- 209 -

Antwort:
a) -

-

-

Laut Rechnungsabschluss 2013:
HHST 240000, Kindergärten:
Einnahmen
4.191.771,42
Ausgaben
11.221.750,05
Saldo
- 7.029.978,63
Kosten pro Einwohner
- 56,06
Kosten pro Kind
- 3.688,34
Anzahl der Kinder
1906
Grundsätzlich muss die Stadt Innsbruck jeden städtischen Kindergartenplatz mit rund € 3.688,34 bezuschussen. Bei dieser Summe sind
die Beiträge und die Vergütung des
Landes bereits berücksichtigt. Dies
betrifft sämtliche Kindergartenkinder.
Die gewünschten Unterteilungen
sind aus folgenden Gründen nicht
möglich:
- Der Gratiskindergarten der für
Kinder von 4 bis 6 Jahren vom
Land jährlich mit maximal rund
€ 450,-- (brutto!) bezuschusst
wird, berücksichtigt keine Besuchszeiten.
- Die Bezuschussung zum Personalaufwand erfolgt nach Besuchszeiten, Gruppen usw. Hier
wird das Alter der Kinder ebenfalls nicht berücksichtigt.
- Detaillierte Auskünfte können
aus den genannten Gründen
daher nicht erteilt werden.

b) -

-

- Circa 25 % von ihnen - das sind
162 Kinder - benötigen eine
Ganztagesbetreuung.

Hier kommt es zu Beitragsausfällen
von jährlich rund € 107.500,-(Stand Rechnungsabschluss 2013).
Begründung:
- Ab September 2015 wird allen
Kindern mit Hauptwohnsitz Innsbruck der städtische Kindergarten bis maximal 14 Uhr gratis
angeboten und der Ganztagestarif von € 59,-- auf € 29,-- gesenkt.
- Derzeit besuchen rund 647 Kinder zwischen 2,5 und 4 Jahren
einen städtischen Kindergarten.

GR-Sitzung 19.03.2015

- Es kommt daher in Hinkunft
jährlich zu Mindereinnahmen
aus Beiträgen von rund
€ 215.000,--. Die genannten
Mindereinnahmen können insofern um 50 % vermindert werden, als bislang bei der Berechnung zur Bezuschussung zum
Personalaufwand der Umsatz
aus Beiträgen voll abgezogen
wurde.
c)

Förderung:
Kopfquote pro Kind:
€ 975,-- (bis 7 h), € 1.200,-- (ab 7 h);
Kopfquote pro behindertes Kind:
€ 1.285,-- (bis 7 h), € 1.400,-- (ab 7 h);

d)

Wie Beantwortung 11. c)

Frage 12.: Die Öffnungszeiten der städtischen Kindergärten sind laut Homepage der
Stadt Innsbruck unterschiedlich. Lediglich
drei Kindergärten bieten eine Betreuung von
06:30 Uhr bis 18:00 Uhr an. Im Osten der
Stadt Innsbruck gibt es beispielsweise kein
derartiges Angebot.
a)

Ist hier eine flächendeckende Ausweitung geplant? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?

b)

Welche Stadtteile verfügen nicht über
ein derartiges Angebot (Öffnungszeiten
von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr)?

Antwort:
a)

Nein.

b)

Arzl, Dreiheiligen, Hötting, Hötting
West, Hungerburg, Igls, Mühlau, Olympisches Dorf, Reichenau, Saggen,
Sieglanger-Mentlberg, Wilten.

Frage 13.: Der Großteil der städtischen
Kindergärten hat Öffnungszeiten von
07:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Gibt es Stadtteile,
die ein hinsichtlich der Öffnungszeiten noch
geringeres Angebot haben?
Antwort: Nein.
Frage 14.: Im Internet und auf den Homepages diverser Kinderbetreuungseinrichtungen werden Angaben hinsichtlich Aufnahme
von Kindern ab einem gewissen Alter und in