Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.39
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3 Das Amt im städtischen Rechnungsabschluss
3.1 Betroffene Unterabschnitte
VRV 2015
Gültig ab dem Finanzjahr 2020 sind für Voranschläge und
Rechnungsabschlüsse von Gemeinden die Bestimmungen der
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015)
anzuwenden.
Amt für TiefbauUnterabschnitte
Die Tätigkeitsbereiche des Amtes für Tiefbau werden in nachfolgenden
Unterabschnitten (UA) finanziell abgebildet:
Amt für Tiefbau - Unterabschnitte
UA gem. Anlage 2 VRV 2015
Fonds in VA bzw. RA Stadt Innsbruck
UA
Bezeichnung
Fonds
Bezeichnung
034
Tiefbauamt
034110
Tiefbau
611
Landesstraßen
611000
Landesstraßen
612
Gemeindestraßen
612000
Gemeindestraßen
612200
Grabungsbed.Straßenwiederherst.
616
Sonstige Straßen und Wege
616000
Sonstige Straßen und Wege
630
Bundesflüsse
630000
Bundesflüsse
640
Einrichtungen u. Maßnahmen nach
der Straßenverkehrsordnung
640010
Straßen- und Verkehrsrecht
875
Straßenverkehrsbetriebe
875000
IVB GmbH, Stubaitalbahn GmbH
Amtsspezifische
Unterabschnitte
Die Fonds 034110, 616000, 630000 und 875000 wurden abgesehen
von den Dienststellen Personalwesen (Personalkosten), Präsidialangelegenheiten
(Versicherungen),
ITK
(Ausstattung)
und
MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung (Investitionsdarlehen, Kapitaltransfer, etc.) maßgeblich nur vom Amt für Tiefbau
bebucht.
Gemeinsame
Unterabschnitte
Die Fonds 611000, 612000, 612200 und 640010 werden neben dem
Amt für Tiefbau noch durch weitere Dienststellen der MA III bebucht.
Für den Fonds 612000 sind dies die Ämter Grünanlagen und
Straßenbetrieb sowie die Geschäftsstelle Fuhrparkmanagement. Am
Fonds 612200 werden durch das Amt für Straßenbetrieb die im Zuge
von Grabungsarbeiten von den Leitungsunternehmen geleisteten
Abstattungsbeträge als Erträge vereinnahmt. Über den Fonds 640010
werden u.a. vom Amt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
vereinnahmte Gebühren aus Kurzparkzonen oder vom Amt Bau-,
Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht jene Strafgelder verbucht, die
von der Polizei auf Gemeindestraßen eingehoben wurden und gemäß
§ 100 Abs. 7 StVO 1960 an den jeweiligen Straßenerhalter abzuführen
sind.
3.2 Finanzierungsrechnung
Nettofinanzierungssaldo
Die gesamthafte Betrachtung des Amtes (Fonds 034110) dokumentiert
im Rechnungsabschluss 2021 einen Nettofinanzierungssaldo von
insgesamt - € 1.870.610,55 (2020: - € 1.714.297,95).
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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