Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.40
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Einzahlungen
Nennenswerte Einzahlungen waren weder aus der operativen, noch
aus der investiven Gebarung zu verzeichnen (aus operativer Gebarung
€ 4.928,00 im Jahr 2021 und € 0,00 im Jahr 2020; aus investiver
Gebarung in beiden Jahren € 0,00).
Auszahlungen
Die Auszahlungen der operativen Gebarung (€ 1.865.438,87 im Jahr
2021; € 1.706.898,95 im Jahr 2020) setzten sich aus den Auszahlungen
für Personalaufwand (€ 1.685.276,49 im Jahr 2021; € 1.544.977,62 im
Jahr 2020) und Auszahlungen aus Sachaufwand (€ 180.162,38 im Jahr
2021; € 161.921,33 im Jahr 2020) zusammen.
Die Auszahlungen aus der investiven Gebarung betrugen € 10.099,68
im Jahr 2021 und € 7.399,00 im Jahr 2020.
Überschreitungen der Voranschlagswerte waren auf 1. MVAG-Ebene
sowie auf Salden-Ebene nicht zu verzeichnen.
3.3 Kontendetail Anordnungsberechtigung 168
Anordnungsberechtigung
Gemäß den Ausführungsbestimmungen für die Voranschläge 2021 und
2020 wurde dem Vorstand des Amtes für Tiefbau die Anordnungsberechtigung 168 zugeteilt.
AOB 168
UA 034110, 611000, 612000, 612200, 616000, 630000, 640010 und 875000
Finanzierungsrechnung (Beträge in €)
Konto
Ein- und Auszahlungen
Bezeichnung
2021
2020
RA
VA
RA
VA
Summe Einzahlungen
-443.701,20
-1.300.000,00
-7.395,00
-10.300,00
Summe Auszahlungen (DK)
1.638.981,61
1.789.900,00
1.434.100,85
2.098.400,00
Summe Auszahlungen (GA)
329.528,86
330.000,00
426.931,32
432.000,00
Summe Auszahlungen (IA)
6.651.885,39
9.492.000,00
4.998.925,86
6.555.000,00
Summe Auszahlungen
8.620.395,86
11.611.900,00
6.859.958,03
9.085.400,00
Gesamtsumme
8.176.694,66
10.311.900,00
6.852.563,03
9.075.100,00
Einzahlungsseitig verantwortete der Amtsvorstand im Jahr 2021 eine
Gesamtsumme von € 443.701,20 (2020: € 7.395,00).
Die Auszahlungen betrugen im Jahr 2021 € 8.620.395,66 (2020:
€ 6.859.958,03). Der größte Anteil entfiel dabei auf die Konten
1.002100 und 1.002110 Straßenbauten, 1.060100 Im Bau befindliche
Grundstückseinrichtungen sowie 1.611000 und 1.611100 Instandhaltung von Straßenbauten.
Deckungsringe
Gemäß § 60 Abs. 2 IStR werden pro Finanzstelle die einzelnen
Haushaltsstellen innerhalb eines Deckungsringes (Deckungsklasse
DK, Sammelnachweis SN und Infrastrukturausgaben IA) und innerhalb
von Subventionen (SU) und Sondersubventionen (SO) jeweils
gegenseitig für deckungsfähig erklärt. Bei Infrastrukturausgaben, die
ein Vorhaben betreffen, sind die Mittelverwendungsansätze innerhalb
des Vorhabens finanzstellenübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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