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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.43

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Andererseits waren für Instandhaltungsmaßnahmen für Straßenbauten
im Fonds 612000 Gemeindestraßen für das Jahr 2021 € 702.000,00
veranschlagt, jedoch lediglich Leistungen im Umfang von € 121.547,91
abgerechnet worden. Im Jahr 2020 waren im Voranschlag € 640.700,00
vorgesehen und insgesamt sogar nur € 1.509,99 abgerechnet worden.
Für das Jahr 2020 wurden als Begründung die Coronapandemie und
die resultierenden Baueinschränkungen im Frühjahr 2020 angeführt, für
2021 die umfangreich durchgeführten Markierungsarbeiten im Fonds
640010.
Beanstandung und
Empfehlung

Die Kontrollabteilung stellte fest, dass auf dem Konto 1.612000.611000
(DK 168, Amt für Tiefbau) am Ende des Rechnungsjahres 2021
Zubuchungen in Höhe von € 45.277,84 zugunsten des Kontos
1.612000.611020 (DK 172, Amt für Straßenbetrieb) vorgenommen
wurden. Dies hatte den Effekt, dass in der Deckungsklasse des Amtes
für Straßenbetrieb der Finanzierungsvoranschlag mit Berücksichtigung
von Nachtragsbudgets komplett ausgenutzt, aber nicht bzw. lediglich in
geringem Ausmaß überschritten wurde. Die selbe Vorgehensweise
wurde auch im Jahr 2022 gewählt.
Die Kontrollabteilung hielt u.a. fest, dass es sich bei den betroffenen
Leistungen, welche im Auftrag des Amtes für Straßenbetrieb erbracht
und über die AOB des Amtes für Tiefbau bezahlt wurden, grundsätzlich
um artgleiche Maßnahmen im Bereich der Straßeninstandhaltung
handelte. Es wurde dennoch die Empfehlung ausgesprochen, künftig
darauf hinzuwirken, dass bereits im Zuge der Voranschlagserstellung
oder später in Form von Nachtragsbudgets eine ausreichende
Budgetierung für die entsprechenden Haushaltskonten vorhanden ist,
um zu gewährleisten, dass die Beauftragung und Bedeckung von
Leistungen durch dieselbe Dienststelle erfolgen können.

Reaktion im
Anhörungsverfahren

Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurde die Kontrollabteilung
informiert, dass zwischen einer baulichen Straßeninstandhaltung des
Amtes für Tiefbau und der betrieblichen Straßeninstandhaltung des
Amtes für Straßenbetrieb unterschieden werde, die Zuordenbarkeit
teilweise jedoch übergreifend sei. Der Empfehlung der Kontrollabteilung
würde jedoch vorbehaltlos beigetreten.

Gruppe 616

Am Konto 1.616000 des Fonds 640010 Straßen- und Verkehrsrecht
werden das Referat Straßenverwaltung sämtliche Reparatur-, Serverund Wartungskosten sowie Ersatzteile und sonstige Aufwendungen in
Verbindung mit den Parkscheinautomaten (PSA) verbucht. Diese
beliefen sich für das Jahr 2021 auf € 309.458,16 (2020: € 352.846,44).
In Verbindung mit den Instandhaltungskosten für PSA steht das Konto
1.729000 Sonstige Ausgaben des Fonds 640010, auf welchem jene
Aufwendungen verbucht werden, die für PSA-Münzgeldzählungen
durch ein extern beauftragtes Unternehmen (2021: € 25.077,35; 2020:
€ 25.601,38) und für PSA-Fehlalarme an die Landespolizeidirektion
Tirol (2021: € 786,00; 2020: € 262,00) zu bezahlen waren.

Gruppe 728

Die Konten der Gruppe 728 Entgelte für sonstige Leistungen enthalten
Aufwendungen für Leistungen Dritter, wenn dafür keine anderen Konten
der Kontenklassen 6 oder 7 vorgesehen sind wie u.a. Planerleistungen,

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Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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