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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.48

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4 Ausgewählte Themengebiete
4.1 Bau- und Asphaltprogramm
Stadtsenatsvorlage

Das Amt für Tiefbau legt dem Stadtsenat jährlich die geplanten
Asphaltierungs- und Sanierungsarbeiten in Form eines sogenannten
Bauprogramms zur Beschlussfassung vor. Dieses umfasst in der Regel
keine größeren Neubauvorhaben oder Generalsanierungen, für welche
in der Regel eigene Projekt- und Vergabebeschlüsse vom Stadtsenat
eingeholt werden.

Berichterstattung zu in
Vorjahren
beschlossenen
Bauabschnitten

Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der
finanziellen Bedeckung. Nicht bedeckte Bauabschnitte werden in das
Folgejahr verschoben. Den Vorlageberichten ab dem Jahr 2021 war zu
entnehmen, dass die Dienststelle auch über diese, bereits in den
Vorjahren beschlossenen, jedoch aufgrund fehlender finanzieller
Bedeckung auf das jeweils aktuelle Jahr verschobenen Bauabschnitte
berichtete.

Beschlussfassung zu
verschobenen
Bauabschnitten –
Beanstandung und
Empfehlung

Davon abweichend wurden im Bauprogramm 2020 bereits Bauabschnitte angeführt, die aufgrund einer nicht vorhandenen finanziellen
Bedeckung auf das Jahr 2021 verschoben werden mussten. Im
Bauprogramm 2021 waren diese jedoch nicht mehr ersichtlich.
Hinsichtlich der finanziellen Bedeckung erfolgte somit weder 2020 noch
2021 eine formelle Beschlussfassung durch den Stadtsenat.
Auch wenn es sich um eine einmalige Vorgehensweise innerhalb des
Zeitraums 2018 – 2022 handelte, sprach die Kontrollabteilung die
Empfehlung aus, in künftigen Bauprogrammen stets sämtliche Bauabschnitte, die im aktuellen Jahr zur Umsetzung geplant sind, anzuführen.
Dies unabhängig davon, ob sie neu zu beschließen sind oder bereits in
Vorjahren beschlossen wurden.

Reaktion im
Anhörungsverfahren

Die geprüfte Dienststelle gab hierzu bekannt, der Empfehlung der
Kontrollabteilung beizutreten.

Kontengruppen

Die Bewirtschaftung der Maßnahmen erfolgt auf den Kontengruppen
002 Straßenbau, 060 Im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen,
611 Instandhaltung von Straßenbauten oder 728 Entgelte für sonstige
Leistungen.

Projektübersicht

Angesichts von teils mehr als 40 neuen Asphaltierungs- und
Sanierungsvorhaben, die jährlich im Rahmen des Bauprogramms dem
Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, war aus Sicht der
Kontrollabteilung die Führung einer gesamtheitlichen Projektliste mit
den grundlegenden Daten eines jeden Projektes obligat. Diese konnte
jedoch seitens der Dienststelle für den Prüfungszeitraum 2020 – 2021
nicht zur Verfügung gestellt werden.
So wurden bisher teilweise von den Referaten eigenständige Projektlisten geführt, die jedoch auf ihren Wirkungskreis beschränkt waren und
nur partiell Kennzahlen enthielten.

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Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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