Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.94

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- 210 -

Bezug auf Öffnungszeiten getätigt, die oftmals in der Praxis nicht so umgesetzt werden.
Wie viele Kinder werden effektiv jedes Jahr
im Alter von
a)

einem Jahr

b)

eineinhalb Jahren

c)

zwei Jahren

d)

drei Jahren

Die schriftliche Anfragebeantwortung des
Büros des Magistratsdirektors vom
16.03.2015 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
37.3

Umstände im Zusammenhang mit
der Ausübung des Taxigewerbes
in Innsbruck (GR Mag. Abwerzger)

Antwort:

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Mag. Abwerzger und MitunterzeichnerInnen Folgendes mit:

a)

Wird von der Mag.-Abt. V, Kinder- und
Jugendförderung, nicht erfasst.

Frage 1.:

b)

Wird von der Mag.-Abt. V, Kinder- und
Jugendförderung, nicht erfasst.

c)

Wird von der Mag.-Abt. V, Kinder- und
Jugendförderung, nicht erfasst.

d)

Wird von der Mag.-Abt. V, Kinder- und
Jugendförderung, nicht erfasst.

aufgenommen?

Frage 15.: Ein Arbeitsplatz wird gesetzlich
zwei Jahre geschützt. Ein Kindergartenplatz
wird mit vier Jahren garantiert.

a)

Gibt es konkrete Planungen, die Zahl
der Stellplätze für Taxis in den kommenden 24 Monaten zu erhöhen?

b)

Falls ja, in welcher Größenordnung ist
diese Erhöhung geplant und handelt es
sich um neue Stellplätze oder solche,
die auf Kosten des privaten motorisierten Individualverkehrs gehen?

Antwort:
a)

a)

Inwieweit wird einer Mutter ein Kindergartenplatz garantiert, sodass sie
der/dem DienstgeberIn den Wiedereinstieg ab dem zweiten Lebensjahr des
Kindes fix zusagen kann?

Zusätzlich zu den 130 Taxistandplätzen, welche 24 Stunden für Taxis zur
Verfügung stehen, gibt es noch 70 Taxistandplätze, die mehrere Stunden am
Tag bzw. am Wochenende für Taxis
zur Verfügung stehen.

b)

Wie ist in solchen Fällen die Stichtagsregelung bei den Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen?

Die Erhöhung von Taxistandplätzen
geht fast immer zu Lasten von AnwohnerInnen-Parkplätzen.
Auf Grund der - wie unten angeführt nur acht Ersuchen in fünf Jahren auf
Neuerrichtung von Taxistandplätzen
zeigt sich auch, dass die vorhandenen
Taxistandplätze ausreichend sind.

Antwort:
a)

b)

Ein Kindergartenplatz wird mit 5 Jahren
garantiert. Das TKKG 2010 regelt den
Kindergarteneintritt ab dem 3. Lebensjahr. Gruppen mit unter 3-jährigen Kindern werden als Versuch geführt; es
kann kein Platz für diese Altersgruppe
garantiert werden.

b)

Frage 2.:
a)

Gibt es konkrete Planungen, innerhalb
der kommenden 24 Monate die rechtlichen Voraussetzungen für eine unmittelbare Zufahrt von Taxis vor das Gebäude des Innsbrucker Hauptbahnhofes zu schaffen?

b)

Falls ja, bis zu welchem Zeitpunkt soll
diese Maßnahme umgesetzt werden?

Ab dem 3. Geburtstag kann während
des Jahres zu 99 % ein Platz vermittelt
werden.

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 50 Minuten.
GR-Sitzung 19.03.2015

Siehe Beantwortung 1. a.)