Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.50
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Beanstandung und
Empfehlung
Die Kontrollabteilung stellte nicht infrage, ob die sich in Ausführung
befindlichen oder abgeschlossen Baumaßnahmen beauftragt wurden,
wenn hierzu auch entsprechende Rechnungslegungen und Zahlungen
erfolgten. Entgegen den vertraglichen Vereinbarungen erfolgten diese
jedoch nicht ausschließlich per Auftragsschreiben oder Bestellschein,
sondern in manchen Fällen auch per E-Mail oder mündlich.
Da die Ausschreibungsunterlagen jedoch einen Vertragsbestandteil
darstellen, wurde folglich entgegen dieser vertraglichen Vereinbarung
gehandelt.
Die Kontrollabteilung sprach die Empfehlung aus, vermehrt Augenmerk
auf die Einhaltung vertraglich vereinbarter Inhalte zu legen.
Reaktion im
Anhörungsverfahren
Das Amt für Tiefbau wird der Empfehlung der Kontrollabteilung
entsprechen.
4.4 Mehrleistungsvergütungen
Mehrleistungsvergütung von
Erschwernissen
Im Zuge der stichprobenhaft geführten Prüfung von Teil- und Schlussrechnungen wurden in einigen Fällen Leistungsgruppen auffällig, die
Aufzahlungen für Erschwernisse zum Gegenstand hatten.
Ursprüngliche
Abrechnungssumme
< geprüfte
Rechnungssumme
Diese fanden sich zwar in den Unterlagen der Rechnungsprüfer, d.h.
den zuständigen Sachbearbeitern des Amtes für Tiefbau, jedoch nicht
in den Rechnungslegungen der ausführenden Firma. Dies hatte zur
Folge, dass in manchen Fällen der ursprüngliche Gesamtrechnungsbetrag unter jenem der Rechnungsprüfung lag.
Nachträgliche
Anerkennung von
Mehrleistungsvergütungen gemäß den
erzielten Verhandlungsergebnissen
Wie die geprüfte Dienststelle hierzu mitteilte, waren im Zuge der
Baumaßnahmen im Wesentlichen zwei große Nachtragsforderungen
eingebracht worden – einerseits für diverse Erschwernisse in
Verbindung mit der Ausführung vereinbarter Leistungspositionen und
andererseits für Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie – die
Gegenstand langer Verhandlungen waren. Während dieser Phase
vorgenommene Rechnungslegungen erfolgten unter Vorbehalt, bis die
Verhandlungen abgeschlossen waren. Die ausverhandelten
Mehrleistungsvergütungen wurden, falls eine Rechnungslegung bereits
zuvor erfolgt war, durch die Mitarbeiter der Dienststelle entweder den
zugehörigen Rechnungen zugeordnet und wirkten folglich erhöhend,
oder sie wurden in Form einer Sammelrechnung für mehrere
Bauabschnitte abgerechnet.
Das gewählte Prozedere konnte von der Kontrollabteilung
nachvollzogen werden. Die weiterführende Einsichtnahme in
Rechnungen blieb ohne Beanstandungen.
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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