Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.57
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In diesem Kontext monierte die Kontrollabteilung erneut die unzureichende Durchgängigkeit bzw. Schlüssigkeit von im Nachhinein
getätigten stichtagsbezogenen Auswertungen von Dienstpostenverteilungsplänen auf Amtsebene. In den konkret vorliegenden Fällen,
drei Mitarbeiter des Amtes für Mobilität und Umwelt wurden mit
07.06.2022 zum Amt für Tiefbau versetzt, wurden die Dienstposten der
betreffenden Personen überraschenderweise bereits in den Jahren
2020 und 2021 (jeweils zum 31.12.) bei der geprüften Fachdienststelle
(Amt für Tiefbau) ausgewiesen.
Weitere eingehende Recherchen der Kontrollabteilung zu dieser
Thematik zeigten, dass in der für den Dienstposten(verteilungs)plan
zuständigen Organisationsdatenbank im Zuge der Erfassung und
Aktualisierung der betreffenden Personaldaten die historischen Daten
durch das Amt für Personalwesen schlicht überschrieben wurden.
Demzufolge ist eine chronologische Entwicklung der Anzahl der
Dienstposten sowie der dazugehörigen Besetzungen (Vollzeitäquivalente) für die vergangenen Jahre 2020 und 2021 beim prüfungsgegenständlichen Amt für Tiefbau nur eingeschränkt nachvollziehbar.
5.2.2 Überbelegung
DPP 2020
Zufolge des zum 31.12.2020 ausgewerteten Dienstpostenverteilungsplanes (DPP) waren zwei Dienstposten - der Verwendungsgruppe B,
Dienstklasse VI/VII und der Verwendungsgruppe C, Dienstklasse I-IV –
als „Unbesetzt“ ausgewiesen. Ferner übte eine Bedienstete eine
Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 25 Wochenstunden (VZÄ: 0,625)
aus. Ein vollbeschäftigter Bediensteter der handwerklichen Verwendungsgruppe, der mit 01.01.1995 in den städtischen Dienst eintrat,
hatte keinen Dienstposten inne.
DPP 2021
Zum Stichtag 31.12.2021 waren in der Verwendungsgruppe B,
Dienstklasse ZV/VI zwei vom GR beschlossene Dienstposten
„Unbesetzt“. Einerseits war die offene Stelle der Rad- und Fußkoordinatorin, die mit 30.09.2021 das Dienstverhältnis zur Stadt
Innsbruck beendete, noch nicht nachbesetzt. Andererseits ist eine
Bedienstete noch bis voraussichtlich 02.02.2024 in Elternkarenz. Wie
im Vorjahr war eine Bedienstete der Fachdienststelle in Teilzeit mit
einem Beschäftigungsausmaß von 25 Stunden (62,50 % bzw. 0,625
VZÄ) beschäftigt.
DPP 2022
Im Jahr 2022 wurde zwei bzw. drei Bediensteten des Amtes für Tiefbau
kein Dienstposten zugewiesen.
Dienstposten auf
die Dauer der
karenzbedingten
Abwesenheit einer
Mitarbeiterin
Die Kontrollabteilung merkte hierzu an, dass den (offenen) Dienstposten einer vollbeschäftigten Mitarbeiterin der Fachdienststelle, die
sich während der Prüfeinschau in Elternkarenz befindet, von einer
ebenfalls in Vollzeit tätigen Bediensteten, befristet bis voraussichtlich
02.02.2024, belegt wird. Für diese karenzbedingte Abwesenheit wird
der betreffende Dienstposten „auf Rechnung“ geführt. Die elektronische
Darstellung im Dienstpostenverteilungsplan des Amtes für Tiefbau
bildet einen DP-Anteil von 1 und einen MA-Anteil von 0 (Bedienstete in
Elternkarenz) sowie einen DP-Anteil von 0 und einen MA-Anteil von 1
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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