Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.95
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c)
Falls nein, welche Gründe stehen einer
Schaffung der in Punkt 2. a) genannten
rechtlichen Voraussetzungen entgegen?
Frage 3.:
a)
Wie viele Eingaben im Sinne der in den
Fragen 1. und 2. thematisierten Anliegen wurden von TaxiunternehmerInnen
bzw. deren VertreterInnen innerhalb
der vergangenen fünf Jahre auf schriftlichem, fernmündlichem oder elektronischem Weg bei den zuständigen
Dienststellen des Stadtmagistrats sowie den zuständigen Mitgliedern des
Stadtsenats eingebracht?
b)
Hatten die in Punkt 3. a) genannten
Eingaben - mit Ausnahme der Versendung einer Antwortkorrespondenz - irgendein politisches oder verwaltungsmäßiges Handeln zur Folge? Falls ja,
welches?
Antwort:
a)
Nein
b)
Nein
c)
Im Jahr 2012 ersuchte die Wirtschaftskammer Tirol (WKO), Fachgruppe für
die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, die Einfahrt für Taxis
zum Hauptbahnhof zu ermöglichen. Die
damalige Mag.-Abt. II, Straßen- und
Verkehrsrecht, hat eine Stellungnahme
der Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung,
Umwelt, eingeholt.
Der Amtssachverständige führte in dieser Stellungnahme aus, dass bei Verordnung der beantragten Verkehrsmaßnahme mit massiven Behinderungen für den öffentlichen Verkehr zu
rechnen sei, da auf den Haltestellenbereichen, aber auch auf der Fahrbahn
mit abgestellten Taxis zu rechnen sei.
Zudem sei zu erwarten, dass insbesondere der Südtiroler Platz als Haltepunkt angestrebt werde, womit die Ausfahrt der Taxis nur über den Bypass
(Zu- und Abfahrt Ladezone) in die
Brunecker Straße und in Fortfolge
Richtung Saggen und Pradl, aber nicht
in die Innenstadt möglich sei.
Antwort:
a)
In der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr
und Straßenrecht, (vormals Mag.Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht)
wurden in den letzten fünf Jahren acht
Ansuchen auf Verordnung von neuen
Taxistandplätzen eingebracht. Davon
betraf ein Ansuchen die Ermöglichung
der Einfahrt von Taxis direkt zum
Hauptbahnhof.
b)
Zu drei Ansuchen wurde eine entsprechende Verordnung erlassen.
Vier Ansuchen wurden nach Durchführung eines Anhörungsverfahrens gemäß § 43 i.V.m. § 94f Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. nach Einholung einer Stellungnahme der Mag.Abt. III, Verkehrsplanung, nicht nachgekommen. Darunter war auch das
Ansuchen auf Ermöglichung der Einfahrt von Taxis direkt zum Hauptbahnhof. Die EinbringerInnen - in allen Fällen die WKO - wurde über die Gründe
der Ablehnung jeweils schriftlich informiert.
Daher sei zu erwarten, dass Taxis
deswegen die sogenannte Busschleuse mitbenutzen würden, welche jedoch
durch die "Öffentliche-VerkehrsmittelAnmeldung" gesteuert werde. Das hätte eine weitere massive Behinderung
des öffentlichen Verkehrs (ÖV) zur Folge und führe zur Benachteiligung der
Fahrgäste des ÖV.
Laut Betriebskonzept der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sei das
Hinbringen von KundInnen zum Hauptbahnhof über die Tiefgarage vorgesehen.
Diesen schlüssigen und nachvollziehbaren Ausführungen schloss sich die
Behörde an.
GR-Sitzung 19.03.2015
Ein Ansuchen wurde seitens der Wirtschaftskammer wieder zurückgezogen.
Diese Informationen stammen aus Acta
Nova, wohin sämtliche Alt-Akten überspielt wurden.
Frage 4.:
a)
Gibt es seitens der zuständigen
Dienststellen des Stadtmagistrats Er-