Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.64

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Innsbruck zur Auszahlung gelangenden Bauzulagen, insbesondere der
VII. Dienstklasse, mit den valorisierten Werten durchzuführen und
gegebenenfalls anzupassen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte das Amt für
Personalwesen mit, dass es im betreffenden Nebengebührenkatalog im
Jahr 2017 zu einem Druckfehler gekommen sei. Dieser habe sich über
die Folgejahre durchzogen. Die Bediensteten haben jedenfalls den
korrekten Betrag erhalten.
Bedienstete mit
einer Bauzulage
im gesamten
Stadtmagistrat
2022

Basierend auf den vom Referat Besoldung der MA I zur Verfügung
gestellten Auswertungen hinsichtlich Bauzulage (Feldzulage) gemäß
seinerzeitigem Beschluss des Stadtrates vom 17.01.1947 stellte die
Kontrollabteilung fest, dass mehreren Bediensteten des Stadtmagistrates eine (dienstklassenabhängige) Bauzulage zuerkannt
wurde.
Im Rechnungsjahr 2022 kamen 17 Mitarbeiter des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck in den Genuss einer nach Dienstklassen
gestaffelten Bauzulage. Sechs Bedienstete haben einen Dienstposten
der Verwendungsgruppe A (Höherer Dienst), neun der
Verwendungsgruppe B (Gehobener Dienst) und zwei der
Verwendungsgruppe C (Fachdienst) inne. Im Jahr 2022 wurde an
insgesamt zwölf Beamte und fünf Vertragsbedienstete, davon drei
Vertragsbedienstete Neu (haben ihren städtischen Dienst nach dem
01.08.2000 angetreten), aus diesem Titel ein Betrag von gesamt
€ 54.281,68 ausbezahlt. Demgegenüber wurden im Vorjahr Nebengebühren im Ausmaß von € 55.775,02 an 18 Zulagenempfänger zur
Anweisung gebracht.

Bedienstete mit
einer Bauzulage
im Amt für Tiefbau
2022

Sechs Personen des Amtes für Tiefbau, in den Referaten TiefbauPlanung, Tiefbau-Bau, Brücken- und Wasserbau sowie Straßenverwaltung beschäftigt, wird monatlich eine nach Dienstklassen
differenzierte Bauzulage angewiesen. Davon stehen vier Dienstnehmer
in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und zwei Bedienstete in
einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck. Zwei
Bedienstete bekleiden darüber hinaus auch eine leitende Funktion.
Im Zuge der Durchsicht der einzelnen Lohnkonten der
bezugsberechtigten Arbeitnehmer des Amtes für Tiefbau war für die
Kontrollabteilung auffällig, dass an jene Vertragsbedienstete, die nach
dem 01.08.2000 in den städtischen Dienst eintraten („Vertragsbedienstete-Neu“), die (niedrigste) Bauzulage für die Dienstklasse I – V
ausbezahlt wird.
Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung, dass ein Zulagenempfänger einen systemisierten Dienstposten der Verwendungsgruppe
A, der VII. Dienstklasse (A ZV/VII) bekleidet. Darüber hinaus weist
dieser Bedienstete im Jahr 2022 eine Gesamtdienstzeit, die sich ab
dem ermittelten Vorrückungsstichtag (07.09.1990) errechnet, von
mindestens 32 Jahre, laut Organisations-datenbank auf. Infolgedessen
wären gemäß den städtischen Beförderungsrichtlinien die zeitlichen
Voraussetzungen für die Auszahlung einer Bauzulage der VI. und VII.
Dienstklasse der Verwendungsgruppe A (Höherer Dienst) gegeben.

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Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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