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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.66

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Bei ihrer besoldungsrechtlichen Prüfung stellte die Kontrollabteilung für
den Vergleichszeitraum April 2019 bis Dezember 2022 fest, dass die
Höhe der Bauzulage offensichtlich nicht dem reduzierten Beschäftigungsausmaß (60 %) angepasst worden und somit in einem zu hohen
Umfang monatlich zur Auszahlung gelangt ist.
Im Detail betrug der Auszahlungsbetrag für das Jahr 2020 € 180,24
anstatt € 165,18, im darauffolgen Jahr € 182,85 anstelle € 167,58 und
im aktuellen Abrechnungsjahr 2022 € 188,48 und nicht € 172,74.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen (Referat
Besoldung), die von der Kontrollabteilung aufgezeigten Abweichungen
bei der Berechnung der Höhe der Nebengebühr zu überprüfen.
Gegebenenfalls ist zumindest für die Zukunft eine Anpassung der
Aliquotierung der Bauzulage der VI. Dienstklasse vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen mit, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde.

5.4.3 Personalzulage
Allgemeines

Mit der Gewährung der Personalzulage (50/50) werden die in
Ausübung des Dienstes regelmäßig zu erbringenden qualitativen und
quantitativen Mehrleistungen abgegolten.
Sie ist eine Nebengebühr und begründet zur Hälfte (mit dem
quantitativen Anteil) den Anspruch auf eine Nebengebührenzulage zum
Ruhegenuss. Bei der Personalzulage handelt es sich um keine Zulage
gemäß § 3 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes (GehG 1956).

Personalzulage –
LOA 723

Die dienstklassenabhängige Personalzulage (50/50) wurde, basierend
auf einer vom Amt für Personalwesen übermittelten magistratsweiten
Auswertung zum Stichtag 01.12.2022, insgesamt 18 Dienstnehmern
gewährt.
Zum betreffenden Stichtag wurde an sechs Bedienstete, die in einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck
stehen (Beamte), eine Personalzulage in Höhe der VII. Dienstklasse
(€ 511,38) gemäß ihrem Beschäftigungsausmaß mit den Monatsbezügen angewiesen.
Zudem wurde auch an zwölf Vertragsbedienstete – nach dem
01.08.2000 in den städtischen Dienst eingetreten – eine dienstklassenabhängige Personalzulage ausbezahlt. Sechs Personen erhielten
gemäß ihrem regelmäßigen Stundenausmaß eine monatliche Zulage in
Höhe der niedrigsten (I – IV) Dienstklasse (€ 205,19), drei Personen
nach Maßgabe der VI. Dienstklasse (€ 411,17) sowie weitere drei
Bedienstete entsprechend der VII. Dienstklasse (€ 511,38).
Diese Personalzulage wird den betreffenden Bediensteten der
Landeshauptstadt Innsbruck als dienstklassenabhängige Zulage 12
Mal im Jahr ohne Sonderzahlungen unter der Lohnart 723 - MLV
Pers.Z. 50%* ausgezahlt.

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Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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