Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.67
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Personalzulage –
LOA 722 –
Empfehlung
Im Rahmen der gegenständlichen Prüfung stellte die Kontrollabteilung
zudem fest, dass auch ein Bediensteter des Amtes für Tiefbau eine
entsprechend seiner Dienstklasse gebundene Personalzulage (50/50)
erhält.
Diesbezügliche Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass eine
seinerzeit gewährte dienstklassenabhängige Bauzulage aufgrund einer
Versetzung und Übernahme eines neuen Verantwortungsbereiches
gemäß den festgeschriebenen Gewährungskriterien nicht mehr
gerechtfertigt war. Als Ausgleich und Anerkennung für die Bewährung
in seiner neuen Funktion wurde die Bauzulage in eine Personalzulage
umgewandelt.
Im Gegensatz zu den obgenannten Zulagenempfängern wird diese
Personalzulage indes unter einer gesondert bezeichneten Lohnart 722
– Pers. Zul. PAP* monatlich zur Auszahlung gebracht.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext beim Amt für
Personalwesen an, zu prüfen, ob aus besoldungsrechtlicher Sicht für
die Auszahlung der im städtischen Nebengebührenkatalog festgelegten
dienstklassenabhängigen Personalzulage 50/50 unterschiedliche
Lohnarten (LOA) geboten sind. Gegebenenfalls ist künftig die
Nebengebühr (Personalzulage) unter einem gemeinsamen Auszahlungstitel zu erfassen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen mit, dass
angesichts der Grundlage dieser Zulagengewährung eine
Gleichschaltung mit der LOA 723 nicht zweckdienlich erscheine.
fiktive Beförderungen
bei dienstklassenabhängigen (Personal-)
Zulagen
Für die Kontrollabteilung war auffällig, dass an mehrere Vertragsbedienstete (Neu), bei denen eine Dienstklassenzugehörigkeit sowie
Beförderungen
im
Innsbrucker
Vertragsbedienstetengesetz
(I-VBG) nicht mehr vorgesehen sind, eine für höherwertige
Dienstklassen bestimmte Personalzulage zur Auszahlung gelangte.
Für diese (kleine) Anzahl von Vertragsbediensteten wurde folglich eine
fiktive Bestlaufbahn gemäß den städtischen Beförderungsrichtlinien für
Beamte und Vertragsbedienstete basierend auf den Landesbeförderungsrichtlinien in den jeweiligen Verwendungsgruppen imitiert.
Beispielhaft angeführt sei eine Vertragsbedienstete, die im Jahr 2013
in den städtischen Dienst eintrat und einen Dienstposten des Höheren
Dienstes (A ZV/VII) innehat. Im Jahr 2014 wurde ihr in Erbringung von
Mehrleistungen erstmalig die dienstklassenabhängige Personalzulage
für die (erste) Dienstklasse I – IV gewährt.
In weiterer Folge wurde allerdings die betragliche Höhe dieser
Personalzulage mehrmals an die nächsthöhere Dienstklasse durch das
Amt für Personalwesen angepasst.
Aus diesem Grund hat die betreffende Vertragsbedienstete einige
fiktive Beförderungen in die jeweils nächsthöhere Dienstklasse der
Verwendungsgruppe A/a – in die V. Dikl. (2015), VI. Dikl. (2016) und in
die VII. Dikl. (2021) – nach Maßgabe der hierfür erforderlichen
Gesamtdienstzeiten (ab dem Vorrückungsstichtag) durchlaufen.
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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