Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.68
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Die Kontrollabteilung zeigte sich hinsichtlich dieser fiktiven
Beförderungen erstaunt. Dies vordergründig, da seitens des Amtes für
Personalwesen bei der Gewährung von dienstklassenabhängigen
Nebengebühren (bspw. bei der Aufwandsentschädigung) für
Vertragsbedienstete NEU des städtischen Amtes für Bau- und
Feuerpolizei der MA III eine Laufbahnfiktion und eine dynamische
Neubemessung ausgeschlossen wurde. Nur bei der erstmaligen
Genehmigung einer dienstklassenabhängigen Nebengebühr wird
anhand des Vorrückungsstichtages fiktiv eine Dienstklasse berechnet
und daran die Höhe der Zulage festgemacht.
differenzierte
Handhabung bei
der Gewährung von
Dienstklassenabhängigen Zulagen –
Empfehlung
Basierend auf die in diesem Kapitel beschriebenen Ausführungen
hinsichtlich einer differenzierten Handhabung bei der (fiktiven)
Berechnung von dienstklassen-abhängigen Nebengebühren (bspw.
Aufwandsentschädigung, Bauzu-lage oder Personalzulage) regte die
Kontrollabteilung an, diesen aufgezeigten Sachverhalt im Hinblick auf
das Gleichbehandlungsgebot und nicht nur für einzelne
Bedienstetengruppen zu prüfen. Gegebenenfalls ist künftig bei der
betragsmäßigen
Festlegung
einer
dienstklassenabhängigen
Nebengebühr ein für städtische Vertrags-bedienstete NEU in gleicher
Weise geltender Bewertungsmaßstab vom Amt für Personalwesen
anzuwenden.
Im Anhörungsverfahren sicherte das Amt für Personalwesen zu, der
Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen, die Zulagensituation
zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
5.5 (Rest-)Urlaubs- und Gleitzeitstände
Erhöhte (Rest-)
Urlaubsguthaben
zum 31.12.2021 –
Empfehlung
Bei insgesamt acht Dienstnehmern bestanden zum Stichtag
31.12.2021 erhöhte (Rest-)Urlaubssalden hinsichtlich des gesetzlichen
Ausmaßes (200 bzw. 240 Stunden) bzw. des gemäß
Beschäftigungsausmaßes bestehenden Anspruches (150 Stunden
bzw. 0,625 VZÄ).
Ein Vergleich mit dem Vorjahr führte zu demselben Ergebnis. Abermals
wiesen sieben Bedienstete des in Rede stehenden Amtes zufolge der
elektronischen Zeiterfassung (Rest-)Urlaubsguthaben von teilweise
mehr als 6 Wochen (240 Stunden) auf.
In diesem Kontext regte die Kontrollabteilung an, hinsichtlich der zum
Prüfungszeitpunkt festgestellten (Rest-)Urlaubsguthaben einiger
Bediensteter des Amtes für Tiefbau unter Rücksichtnahme auf die
dienstspezifischen Erfordernisse künftig auf eine zeitnahe Konsumation
der Urlaubsstunden aus dem Vorjahr (Alturlaub) hinzuwirken.
Urlaubsvorgriff –
Empfehlung
Zudem stellte die Kontrollabteilung zur (Rest-)Urlaubssituation des
Amtes für Tiefbau zum Stichtag 31.12.2020 fest, dass bei einer
Bediensteten ein negativer Urlaubssaldo von 29 Stunden (entspricht
mehr als drei Urlaubstagen bei einer Vollbeschäftigung) im städtischen
elektronischen Zeiterfassungssystem bestand.
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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