Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.96

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- 212 -

hebungen über die Situation des Taxigewerbes in Innsbruck und seine Entwicklung?
b)

Falls ja, um welche Erhebungen handelt es sich und welche Ergebnisse
brachten diese mit sich?

Die schriftliche Anfragebeantwortung des
Büros des Magistratsdirektors vom
16.03.2015 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Antwort:
a)

Seitens der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, wurden keine
Erhebungen über die Situation des Taxigewerbes in der Stadt Innsbruck und
seine Entwicklung gemacht.
Nach Rücksprache mit dem Leiter der
Mag.-Abt. III, Gewerbe und Betriebsanlagen, teilte dieser mit, dass auch seitens seines Referates keine diesbezüglichen Erhebungen durchgeführt wurden.
Erhebungen zu Gewerbeentwicklungen
ist ursächliche Aufgabe der eigenen
Wirtschaftsvertretung in der WKO.

b)

Siehe Beantwortung 4. a)

Frage 5.: Halten Sie die Situation, dass TaxilenkerInnen mangels Standplätzen auch
ohne Fahrgäste im Stadtgebiet herumfahren
müssen und dadurch nicht nur den betroffenen UnternehmerInnen Kosten entstehen,
sondern auch ein ansonsten nicht erfolgter
Schadstoffausstoß auftritt, persönlich für
sinnvoll?
Antwort: Was persönlich für sinnvoll erachtet wird, kann kein Gegenstand einer politischen Anfrage sein. Die Frage, ob es sinnvoll ist, als UnternehmerIn in einen übersättigten Markt einzutreten, muss sich die/der
UnternehmerIn beantworten. Die Erwerbsfreiheit und die damit verbundene selbstverantwortliche Entscheidung der Unternehmerin/des Unternehmers wird seitens
der Stadt Innsbruck nicht in Frage gestellt.

37.4

Dichte in den Wohnprojekten
Am Bichl 1 und Am Bichl 2
(GRin Reisecker)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Reisecker Folgendes mit:
Frage 1.: Wie hoch waren bei den Wohnprojekten Am Bichl 1 und Am Bichl 2 die
Dichtefestlegungen, das heißt die Nutzflächendichte (NFD), die Geschoßflächendichte (GFD) und die Baumassendichte (BMD)?
Antwort: Grundsätzlich kann festgestellt
werden, dass für beide Wohnprojekte in den
Bebauungsplänen eine besondere Bauweise in Verbindung mit einer Höchstabmessung für die Gebäudesituierung verordnet
wurde. Festlegungen hinsichtlich eines
Höchstmaßes zu möglichen Baudichten
sind nicht vorhanden. Jedoch werden in den
jeweiligen Bebauungsplänen - Nr. IG B1/c_1.E (in Kraft getreten am 22.06.1999)
für Am Bichl 1 und Nr. IG - B4 (in Kraft getreten am 08.12.2005) für Am Bichl 2 - Mindestbaumassendichten (BMD M) von 0,9 für
das Wohnprojekt Am Bichl 1 bzw. 1,0 für
das Wohnprojekt Am Bichl 2 festgelegt.
Frage 2.: Wie viele Wohneinheiten wurden
bei den Wohnprojekten Am Bichl 1 und Am
Bichl 2 gebaut?
Antwort:
-

Am Bichl 1: Es wurden insgesamt
23 Wohneinheiten errichtet.

-

Am Bichl 2: Es wurden insgesamt
22 Wohneinheiten errichtet.

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:

Frage 3.: Wie groß waren die einzelnen
Wohneinheiten Am Bichl 1 und Am Bichl 2?

Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt circa zwei
Stunden.

Antwort:

GR-Sitzung 19.03.2015

-

Am Bichl 1: Die einzelnen Wohneinheiten weisen eine Nutzfläche zwischen
ca. 90 m2 und ca. 188 m2 auf.

-

Am Bichl 2: Die einzelnen Wohneinheiten weisen eine Nutzfläche zwischen
ca. 67 m2 und ca. 93 m2 auf.