Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.69
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Von der Arbeitnehmerin wurden im konkret vorliegenden Fall mehr
Urlaubstage konsumiert, als ihr im Zeitpunkt des Urlaubsantrittes noch
zur Verfügung standen.
Auf diesbezügliche Nachfrage teilte das Amt für Tiefbau der
Kontrollabteilung mit, dass der betreffenden Mitarbeiterin mündlich
zugesagt wurde, teilweise im Voraus Urlaubsstunden zur Absolvierung
einer begonnenen Schulausbildung im zweiten Bildungsweg zu
konsumieren. Durch diesen Urlaubsvorgriff wurde der Vertragsbediensteten die Gelegenheit gegeben, einen Teil des von ihr erst im
folgenden Jahr gebührenden Urlaubes bereits vorweg zu verbrauchen.
Wenngleich es sich in dem vorliegenden Einzelfall um einen
geringfügigen Urlaubsvorgriff handelte und eine mündliche Absprache
mit dem Leiter des Amtes für Tiefbau erfolgte, empfahl die Kontrollabteilung, künftig aus Beweisgründen eine ausdrückliche Vereinbarung
über einen Urlaubsvorgriff gemäß den Bestimmungen des I-VBG in
Schriftform abzuschließen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte das Amt für Tiefbau zu,
dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde.
Erhöhte Gleitzeitguthaben im 3-jährigen
Vergleichszeitraum –
Empfehlung
Bei Durchsicht der vom Amt für Personalwesen übermittelten
Gleitzeitguthaben der Dienstnehmer des Amtes für Tiefbau stellte die
Kontrollabteilung fest, dass bei einem Bediensteten nennenswerte
Zeitguthaben im 3-jährigigen Vergleichszeitraum bestanden.
Nach Maßgabe der bestehenden Gleitzeitordnung wurden dem in Rede
stehenden Arbeitnehmer die im Jahr 2020, bedingt durch die COVID19 Pandemie geleisteten Dienststunden, im Ausmaß von etwa 167
Stunden gekürzt. Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung
allerdings über den Umstand, dass nach einer zeitlichen Verzögerung
diese gekappten Arbeitsstunden dem betreffenden Gleitzeitkonto mit
03.01.2021 wieder gutgeschrieben wurden.
Im darauffolgenden Kalenderjahr sind nach Berücksichtigung der in den
nächsten Durchrechnungszeitraum zu übertragenden Plus-Stunden
nahezu die Hälfte seines bestehenden Gleitzeitguthabens von etwa
254 Stunden um rd. 122 Stunden gekürzt worden. Auch in diesem Fall
wurden die zum festgesetzten Stichtag gekappten Stunden ebenfalls
erneut dem Gleitzeitkonto mit 02.10.2021 angerechnet. Die zweite
Hälfte erhielt der städtische Bedienstete als Überstunden vergütet und
ausbezahlt.
Zufolge eines Auszuges aus der elektronischen Zeiterfassung wurden
dem betreffenden Mitarbeiter der geprüften Dienststelle zum Stichtag
30.09.2022 knapp 161 abgeleistete Dienststunden als Gleitzeitstunden
gestrichen.
Ergänzend weist die Kontrollabteilung darauf hin, dass in den Jahren
zuvor dem städtischen Mitarbeiter immer wieder ein Teil der erbrachten
zeitlichen Mehrleistungen zumindest finanziell abgegolten wurde.
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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