Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.110

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 15.06.2023 hat GR Mag. Krackl beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird ersucht, eine Prüfung in Auftrag zu geben, ob die Verkehrsführung im
Bereich Sonnenstraße - Frau-Hitt-Straße (aufwärts) und Brandjochstraße - Botanikerstraße Oppolzerstraße (abwärts) als Einbahn geführt werden kann und welche Vor- und Nachteile
sich daraus ergeben würden."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.07.2023 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen.
Im Auftrag von Herrn Bürgermeister wurde daraufhin die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und
Integration, um Prüfung des Antrages ersucht.
Die dazu erarbeitete Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, vom
30.10.2023 ist in 4 Abschnitte gegliedert:





Verkehrsregelung IST-Zustand (Oktober 2023)
Verkehrsregelung während der Leitungsarbeiten Sommer 2023
Prüfungsgegenstand: Einbahnen
Prüfungsergebnis und Empfehlung

In ihrer umfangreichen Prüfung kommt die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration –
Mobilitätsstrategie, zusammengefasst zum Ergebnis, dass die bisher verordnete Verkehrsführung
beibehalten werden sollte, da eine Einführung des Einbahnsystems ohne begleitende Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Ausnahmen für RadfahrerInnen) aufgrund der vorhandenen
Querschnittsbreiten zu höheren Geschwindigkeiten führen und damit die Verkehrssicherheit reduzieren würde. Bei der Begegnung von PKW ergeben sich in weiten Teilen der Brandjochstraße,
Botanikerstraße und Oppolzerstraße derzeit keine Probleme, daher ist eine Einbahnführung für
den Verkehrsfluss nicht notwendig. Negativ beurteilt wird zudem, dass sich durch Einbahnen Umwege und damit Mehrverkehr vor allem bei Zu- oder Abfahrten beim motorisierten Verkehr für
AnrainerInnen ergeben würden.
Es wird allerdings empfohlen, eine Änderung der Linienführung der IVB-Linien A und NL8 stadtauswärts über die Sonnenstraße und Frau-Hitt-Straße mit zwei Haltestellen – wie während der
Leitungsbaustelle 2023 – zu prüfen. Die Führung dieser Linien könnte ohne zusätzliche Einbahnen geändert werden. Folgende Aspekte sollten von der Prüfung umfasst werden:




Schleppkurven
genaue Lage und Ausführung der beiden zusätzlichen Haltestellen
notwendige Adaptierungen im Straßenraum (Kurzparkzonenmarkierung) bzw. in der Verkehrsführung (Einbahnen) in den neu befahrenen Straßenzügen (Sonnenstraße zwischen
Oppolzerstraße und Frau-Hitt-Straße, Frau-Hitt-Straße, Schneeburggasse zwischen
Daxgasse und Brandjochstraße) für einen möglichst störungsfreien Linienbetrieb und Sicherheit im Winter

Seite 2 von 2