Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.116
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2023 haben GRin Springer und MitunterzeichnerInnen beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister beauftragt die zuständigen Ämter mit der Prüfung, inwieweit die Vereine
"Volkshochschule Tirol" und "Tiroler Bildungsforum" Kurse für einkommensschwache Seniorinnen und Senioren zu einem reduzierten Tarif anbieten können."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2023 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen.
Im Auftrag von Herrn Bürgermeister wurden daraufhin die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung, und
die Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen - Frauen und Generationen, und in weiterer
Folge die Mag.-Abt. II, Soziales, sowie die Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, mit der Prüfung der
im Antrag genannten Thematik beauftragt.
Die Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen - Frauen und Generationen, begrüßt in ihrem
E-Mail vom 22.11.2023 grundsätzlich das Ansinnen des Antrags. Da die Verwaltung der Subventionen aber in der Kompetenz der Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, liegen, wird empfohlen, eine
weitere Stellungnahme ebendieser einzuholen. Hinsichtlich der Festlegung der Einkommensgrenzen wird auf die Mag.-Abt. II, Soziales, verwiesen.
Von Seiten der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung, wird mit Schreiben vom 26.11.2023 ein Modell
nach Vorbild des Landes Kärnten vorgeschlagen. Dabei werden Weiterbildungsmaßnahmen nach
Ö-CERT-Kriterien (Qualitätsrahmen für Erwachsenenbildungsorganisationen) in Form eines Einmalzuschusses für eine absolvierte Weiterbildung pro Person und pro Kalenderjahr in Höhe der
tatsächlichen Kurskosten, maximal jedoch € 100,-- unter folgenden Voraussetzungen gefördert:
•
nachweisliche Absolvierung einer Weiterbildungsmaßnahme in einer Kärntner Erwachsenenbildungseinrichtung mit Ö-CERT im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember
des jeweiligen Kalenderjahres
•
die AntragstellerInnen müssen in Kärnten wohnhaft sein (Hauptwohnsitz in Kärnten)
•
die Kurskosten dürfen durch keine weitere öffentliche Stelle subventioniert werden
Die Schaffung eines erleichterten Zugangs zu nachberuflichen (Weiter-)Bildungsmaßnahmen in
Form des Kärntner Modells wird auch von der Mag.-Abt. II, Soziales, in ihrer Stellungnahme vom
29.11.2023 befürwortet. Um aber den Kreis der Anspruchsberechtigten nicht zu stark einzuschränken, wird empfohlen, die Einkommensgrenzen für einen "Tirol-Zuschuss" des Tiroler Hilfswerks
als Bemessungsgrundlage heranzuziehen.
Die Mag.-Abt. V, Schule, merkt per E-Mail vom 29.11.2023 an, dass die Volkshochschule Tirol
(VHS), sollten sich Mindereinnahmen ergeben, in den kommenden Jahren um eine höhere Subvention ansuchen müsste. Dieser Mehrbedarf für 2024 müsste von der Mag.-Abt. VI, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, abgedeckt werden, weil naturgemäß dies bei der Budgeterstellung nicht berücksichtigt werden konnte.
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