Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.117

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(zu Punkt 49.1)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangl am

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des Gemeinderates Thomas Mayer (Bürgerforum Tirol - liste Fritz)

betreffend :

Mehr Transparenz und Kontrolle:
Wahlkampfkostenobergrenze von zwei Euro pro Wahlberechtigtem und
generelles Verbot von Spenden, Inseraten und Sponsoring für Parteien!

Der Gemeinderat wolle beschließen :

„Der Gemeinderat spricht sich für eine Wahlkampfkostenobergrenze für Gemeinderats- und
Bürgermeisterwahlen von zwei Euro pro Wahlberechtigtem und ein sofortiges und generelles Verbot
von Spenden, Inseraten und Sponsoring für Parteien und aus. Das heißt konkret:

1. Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben:
Für Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen soll eine Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben
auf zwei Euro pro Wahlberechtigtem in Geltung gesetzt werden. Die Wahlwerbungsausgaben für
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sind zusammenzurechnen und ab dem in der
Ausschreibung der Wahlen festgesetzten Stichtag zu werten. Im Falle der Überschreitung der
Wahlkampfkostenobergrenze soll die betroffene Wahlwerbende Partei als Konsequenz und Strafe
den Betrag der Überschreitung an die Stadt Innsbruck zahlen. Dieser Betrag soll dann dem
Stadtbudget zugeführt werden.

2.Spenden
(Jede Zahlung, Sachleistung oder lebende Subvention (zur Verfügung gestelltes Personal) von
natürlichen oder juristischen Personen ohne entsprechende Gegenleistung):
Verbot von Spenden an:

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