Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.131

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

10, Nov. 2023
6Q&R-A-t(t 6lfl1.01.1

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Mobil-Telefon: +43 660 277 13 14
E-Mail: dejan.lukovic@gruene.at

Dejan Lukovic, BA MA MA
Klubobmann der Innsbrucker Grünen

Innsbruck, 09.11.2023

RESOLUTIONSANTRAG
Herabsetzung des Mindestalters für die Erteilung der Lenkerberechtigung für die
Führerscheinklasse D

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass das Mindestalter für die Erteilung der
Lenkerberechtigung für die Führerscheinklasse D, von aktuell mindestens 24 bzw. 21Jahren
herabgesetzt wird. Der Bürgermeister wird damit beauftragt, dementsprechend Kontakt mit
der Bundesregierung aufzunehmen.

Begründung:
Aufgrund der aktuellen Bestimmungen der §6, Abs.1 und §20, Abs.3, Führerscheingesetz, darf
eine Lenkerberechtigung der Klasse D nur erteilt werden, wenn der Antragsteller das 24.
Lebensjahr vollendet hat. Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller bereits über einen
Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß §44, Abs1, KflG verfügt, muss der Antragsteller das 21.
Lebensjahr vollendet haben.
Diese Altersgrenzen führen dazu, dass viele junge Personen als mögliche Busfahrer:innen
ausscheiden, die aktuell dringend benötigt werden. Daher sollen Gespräche mit der
Bundesregierung aufgenommen werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen hier den realen
Bedürfnissen angepasst werden, damit mehr Personen schon früher in ihrem Leben diesen
Berufszweig einschlagen können.

Bedeckung:
Für Gespräche sind keine finanziellen Mittel von Nöten.

Dejan Lukovic, BA MA MA

Die Innsbrucker Grünen • Maria-Theresien-Straße 18/1 • 6020 Innsbruck• +43 512 53 60 1330

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