Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.142

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(zu Punkt 49.15)

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Marta-Theresien-straße 18, 6020 Innsbruck

www. ge1ecl1tes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

10. NQV, 2023
r.,;bR-A-l /1-69110? 1

Geschäftsstelle für Gemeinderat und ~ladtsenat

9 November 2023

Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,

1. In den Monaten Februar 2024, März 2024 und April 2024 wird es den Wählergruppen,
Kandidatinnen und Kandidaten, den Bürgermeisterkandidatinnen und Bürgermeisterkandidaten für
die kommende Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2024 und unterstützenden Personen,
Komitees, Vereine etc. selbiger - von der Stadt Innsbruck verboten bzw. untersagt - Wahlplakate
für die Gemeinderatswahl- und Bürgermeisterwahl 2024 in städtischen Parkanlagen, auf
städtischen Spielplätzen, städtischen Sportplätzen und auf sämtlichen lnnpromenaden bzw. am
Sillufer aufzustellen bzw. zu montieren. Das Gleiche gilt auch für andere Werbeträger, wie
Werbebanner, Lichtwerbung und Werbeträger generell!
2. Bis dahin aufgestellte und montierte Werbeplakate, Werbebanner, Lichtwerbung und
Werbeträger generell in städtischen Parkanlagen, auf städtischen Spielplätzen, städtischen
Sportplätzen und auf sämtlichen lnnpromenaden bzw. am Sillufer, sind von den Wählergruppen,
und
Kandidatinnen
und
Kandidaten,
den
Bürgermeisterkandidatinnen
und
Bürgermeisterkandidaten für die kommende Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2024
unaufgefordert zu entfernen!
3. Der Bürgermeister wird beauftragt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen die
notwendigen Schritte für ein dementsprechendes Verbot (Punkt 1 und Punkt 2) in die Wege
zuleiten.
Begründung:

Städtische Parkanlagen, städtische Spielplätze, städtische Sportanlagen und die lnnpromenaden
bzw. Sillufer sind Erholungsorte für die lnnsbrucker Bevölkerung. Aus diesem Grund sollen diese
öffentlichen Plätze auch werbefrei bleiben. Es gibt genügend andere Möglichkeiten in der Stadt für
die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl zu werben. Gönnen wir den lnnsbruckerinnen und
lnnsbruckern auch in Wahlkampzeiten ihre Erholungsgebiete, und ersparen wir den Menschen, die
ohnehin als großteils nervig empfundenen Wahlplakate etc. .
Die Bedeckung soll aus dem laufenden Budget erfolgen

Gerald Depaoli, Gemeinderat