Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.105

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- 221 -

gehörige anscheinend nicht mehr separat
ausgewiesen.

-

Im Zuge einer Anfragebeantwortung vom
Jänner 2009 wurde dazu angeführt, dass
die bestehende Elektronische Datenverarbeitung (EDV) der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, nur eine Datenbank zur Vormerkung und Reihung der WohnungswerberInnen, jedoch keine statistische Auswertung beinhalte.

Bezug von Sozialtransferleistungen
der öffentlichen Hand durch den/die
Wohnungswerber/in zum Zeitpunkt
der Aufnahme in die Datenbank
bzw. zum Zeitpunkt der Wohnungsübernahme

Diese Daten sind so zu erfassen, dass
sie zueinander in Verbindung gesetzt
bzw. im Zusammenhang gelesen werden können.

Tatsächlich aber widerspricht es nicht den
einschlägigen Rechtsnormen zum Datenschutz, anonymisierte personenbezogene
Daten zum Zwecke des öffentlichen Statistikwesens zu erfassen und wird dies ja etwa
auch im Zuge der periodischen Volkszählungen praktiziert.

2.

Zudem ist es im Interesse der Stadt Innsbruck, über die Zusammensetzung der
WohnungswerberInnen bzw. der WohnungsnehmerInnen im Bereich des städtischen Wohnungswesens informiert zu sein,
um Entwicklungen im Hinblick auf das Zusammenleben im Auge behalten und gegebenenfalls rechtzeitig korrigierende Maßnahmen setzen zu können.

Kunst, Mag. Abwerzger, Dengg, Federspiel,
Gregoire und Vones, alle eigenhändig

Der Gemeinderat möge beschließen:

GR Kritzinger: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:

1.

Die Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice,
wird beauftragt, hinsichtlich der in ihre
Datenbank aufgenommenen WohnungswerberInnen und insbesondere
auch im Hinblick auf die alljährlich tatsächlich vergebenen Wohnungen noch
im Jahr 2015 ein umfassendes Statistikwesen einzurichten. Dabei sollen
anonymisiert wichtige Angaben zur
Person des/der Wohnungswerbers/werberin bzw. -empfänger/in erfasst werden, insbesondere:
-

Staatsangehörigkeit,

-

Staat, in dem der/die Wohnungswerber/in geboren wurde,

-

Religionsbekenntnis,

-

Anzahl der minderjährigen Kinder
im gemeinsamen Haushalt,

-

Einkommensverhältnisse des/der
Wohnungswerbers/in zum Zeitpunkt
der Aufnahme in die Datenbank
bzw. zum Zeitpunkt der Wohnungsübernahme,

GR-Sitzung 19.03.2015

Die für die Zwecke von Punkt 1. benötigte EDV-Einrichtung wird, soweit sie
nicht bereits vorhanden ist, unverzüglich angeschafft.

Bedeckungsvorschlag: Über Mehreinnahmen aus den Abgabenertragsanteilen.

39.6

I-OEF 24/2015
Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck, Übertragung von
restlichen Mitteln in das kommende Jahr (GR Kritzinger)

Der Gemeinderat möge beschließen:
In den einzelnen Abteilungen ist es üblich,
noch vor Jahresende Arbeiten durchzuführen, wenn im Budget noch Mittel zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat möge beschließen, dass restliche Mittel ins kommende Budget übertragen werden und nicht
wie derzeit Usus verfallen.
Kritzinger, Gruber, Mag. Jahn, MMag.a Traweger-Ravanelli und Wanker, alle eigenhändig
Die bisherige Handhabung verhindert ein
Einsparen, ja es verleitet zum Gegenteil.
Der Gemeinderat muss sein Interesse auf
das Notwendigste und Dringendste richten
und gleichzeitig aber auch jene Magistratsbediensteten unterstützen und belobigen,
die im Stande sind, durch besondere Sparsamkeit eine geordnete Durchführung von
Arbeiten zu leisten.