Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.182
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Frage 25:
Im Impressum der App steht, dass diese App von der Stadt Innsbruck betrieben
wird. Wer hat dieses Impressum freigegeben? Welche rechtlichen Voraussetzungen braucht es, um in einer App im Impressum die Stadt Innsbruck als Betreiberin
auszuweisen?
Antwort:
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber BSc:
Die Erstellung der App wurde durch die Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit
und Veranstaltungen, vollzogen, das die App durch Mitarbeiter, die nunmehr
nicht mehr für die Stadt Innsbruck arbeiten, freigegeben hat.
Datenschutzbeauftragte der Stadt Innsbruck:
Nachdem die App vor Freischaltung nicht von der Datenschutzbeauftragten
der Stadt Innsbruck geprüft werden konnte, kann derzeit nur festgehalten
werden, dass diese Angabe im Impressum nicht von der Datenschutzbeauftragten autorisiert wurde.
Frage 26:
Kann ausgeschlossen werden, dass Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber BSc als
Privatperson oder als Bgm.-Stellvertreter in einer Geschäftsbeziehung zum Auftragnehmer oder einer Tochterfirma dieses Unternehmens steht?
Antwort:
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber BSc:
Ja. Dennoch unterhält die Stadt Innsbruck weitere Geschäftsbeziehungen zu
dem Unternehmen, etwa in Form der lnnTaler.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung l.__ 1_1_h_ _.__3_0_m
_ in__.
Mag.a Susanne Plankensteiner
(Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat)
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