Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.30

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(zu Punkt 39.1)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck

12. jan. 2024
.
~R ~ /rT J ,1/70 2.t-/

Marla-Thereslen-straße 18, 6020 Innsbruck
www. gerechtes-innsbmck.at

Geschäftsstelle für Gemeinderaf[oo Stadtsenat

Innsbruck, am 10. Jänner 2024

DRINGENDER

ANTRAG

Der Gemeinderat möge beschließen,
der Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Betrieb
des Minigolfplatzes am Baggersee zu gleichen bzw. ähnlichen Bedingungen wie im
Altvertrag für mindestens weitere zwei Jahre gewährleistet und rechtlich für den Betreiber
des Minigolfplatzes abgesichert ist.

Begründung:
Seit Jahrzehnten gibt es den Minigolfplatz am Baggersee. Der aktuelle Betreiber ist lt.
Medienberichten seit 1993 für den laufenden Betrieb des Minigolfplatzes verantwortlich. Aufgrund
gewisser Vereinbarungen ist der Vertrag zwischen dem Eigentümer des Areals und dem Betreiber
des Minigolfplatzes lt. Medienberichten abgelaufen. Eine Möglichkeit für den Erhalt des
Minigolfplatzes sieht der Bürgermeister in der Erhöhung des jährlichen Pachtzinses auf das
zigfache auch ca.50.000 Euro, was wiederum einen wirtschaftlichen Betrieb des Minigolfplatzes
nicht möglich macht - und eine endgültige Schließung zur Folge hätte.
Minigolf ist ein beliebter und vor allem leistbarer Freizeitsport für die lnnsbrucker Bevölkerung, die
auch kein Verständnis dafür hat, dass ihr letzter Minigolfplatz ausgerechnet von der Stadt
Innsbruck mangels politischen Willen geschlossen werden soll. Für die Nachnutzung des Areals,
auf welchem sich der Minigolfplatz befindet gibt es keine konkreten Pläne, sodass es so sein wird,
dass im Falle einer Schließung des Minigolfplatzes das Areal ungenutzt bleibt, und das nur, weil
der lnnsbrucker Bürgermeister während seiner 6jährigen Amtszeit keine Lösung für den Erhalt des
Minigolfplatzes am Baggersee erarbeitet hat.
Selbstverständlich wäre der Erhalt des Minigolfplatzes damit begründbar, dass der Minigolfplatz in
Zeiten der Pandemie lange nicht benützbar war, bzw. viele Familien und ältere Menschen aus
gesundheitlichen Gründen den Minigolfplatz nicht nutzen konnten, um vermeidbare Kontakte zu
Mitmenschen verhindern. Mit dieser Begründung könnte man evtl. die Verlängerung des
Pachtvertrages mit dem aktuellen Betreiber auf weitere 2 Jahre begründen.(Ausnahmefall,
Sonderregelung etc.)
Letztendlich liegt es daher lediglich am politischen Willen des lnnsbrucker Gemeinderates den
weiteren Erhalt des Minigolfplatzes für mindestens weitere 2 Jahre zu gewährleisten bzw. für den
Betreiber rechtlich abzusichern.