Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.60

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(zu Punkt 41.13)

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria-Theresien-straße 18, 6020 Innsbruck

Stadtmagistrat Innsbruck

www. ge1echte,;-inn!>b1uck. at

eingelangt am

14. Dez, 2023
GQ ~-A 12?1/201,

Geschä sslelle für meinderal und Stadtsenat

Innsbruck, am 14. Dezember 2023

ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen
gemäß § 35a, lnnsbrucker Stadtrecht, den sofortigen Widerruf der Übertragung der
Ressortführung im eigenen Wirkungsbereich an Frau Mag. Elisabeth Mayr betreffend alle
Ressorts.
Begründung:
Im Frühling 2023 verliert die SPÖ Innsbruck aufgrund interner Querelen den Klubstatus im
lnnsbrucker Gemeinderat. Trotzdem sah Frau Stadträtin Mag. Elisabeth Mayr keinerlei
Veranlassung ihr Amt als ressortführende Stadträtin zurückzulegen, obwohl Gemeinderatsparteien
nur nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf eine Vertretung im Stadtsenat, und somit folglich
auch im konkreten Fall auf eine ressortführende Stadträtin haben.
Das Gerechte Innsbruck forderte daher bereits in einer öffentlichen Stellungnahme
(Presseaussendung} im Juni 2023 den sofortigen Rücktritt von Frau Stadträtin Mag. Elisabeth
Mayr:
Stellungnahme:
"Nachdem heute bekannt wurde, dass sich die Gemeinderatsfraktion der SPÖ Innsbruck spaltet,
und die SPÖ - Gemeinderatsfraktion über keine Klubstärke mehr im Gemeinderat verfügt, stellt
sich ohnehin die Frage, ob Stadträtin Elisabeth Mayr überhaupt noch rechtskonform als
amtsführende Stadträtin tätig sein kann. Das Gerechte Innsbruck fordert daher den sofortigen
Rücktritt von Elisabeth Mayr als amtsführende Stadträtin der Stadt Innsbruck. Es kann nicht sein,
dass eine 2 Mann/Frau Gemeinderatsfraktion, bei welcher man nicht mehr weiß, welchen
Wählerauftrag sie überhaupt noch erfüllt, eine amtsführende Stadträtin stellt," so
Gemeinderat Gerald Depaoli vom Gerechten Innsbruck in einer ersten Stellungnahme zu den
neuerlichen Turbulenzen bei der SPÖ Innsbruck.

Wenn für die lnnsbrucker Volkspartei ein Verbleib von Herrn Vizebürgermeister Mag. Johannes
Anzengruber im Stadtsenat rechtlich zwar möglich, aber im Sinne der Verhältnisse gemäß
Wahlergebnis demokratiepolitisch höchst fragwürdig ist (Begründung Abwahlantrag), dann muss
für die ÖVP und somit auch für das neue Wahlbündnis von ÖVP, FI und Seniorenbund ein Verbleib

C)