Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.61
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von Frau Stadträtin Mayr im Stadtsenat rechtlich zwar möglich, aber im Sinne der Verhältnisse
gemäß Wahlergebnis demokratiepolitisch höchst fragwürdig sein.
Alles andere wäre nicht gerecht!
Letztendlich stellt sich natürlich die Frage, ob zukünftig jede Gemeinderatsfraktion mit lediglich
zwei Mitgliedern den Anspruch auf einen Sitz im Stadtsenat hat bzw. sogar den Anspruch auf eine
ressortführende Stadträtin bzw. einen ressortführenden Stadtrat, sollte der Gemeinderat den
sofortigen Widerruf der Übertragung der Ressortführung im eigenen Wirkungsbereich an Frau
Mag. Elisabeth Mayr betreffend alle Ressorts, nicht beschließen!!!!
Im Sinne der Gerechtigkeit muss daher der Gemeinderat gemäß § 35a,
lnnsbrucker Stadtrecht, den sofortigen Widerruf der Übertragung der
Ressortführung im eigenen Wirkungsbereich an Frau Mag. Elisabeth Mayr
betreffend alle Ressorts, beschließen!
Eine mögliche Bedeckung soll aus dem laufenden Budget erfolgen!
Gerald Depaoli, Gemeinderat