Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.65
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 41.16)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
14, Dez. 2023
GQG R_)f/300/?02.1
Mobil-Telefon: +43 664 454 01 29
E-Mail: janine.bex@gruene.at
Janine Bex, BSc
Geschaftsstelle für Gemeinderat unfStadtsenat
Stv. Klubobfrau der lnnsbrucker Grünen
Innsbruck, 14.12.2023
PRÜF ANTRAG
Betreff: Förderung von Baugruppen und gemeinschaftlicher Wohnformen
Der lnnsbrucker Gemeinderat möge beschließen: Bürgermeister Georg Willi (Wohnen und
Stadtplanung) und Stadträtin Elli Mayr (Integration) werden mit der Erarbeitung eines
Konzeptes zur Stärkung von Baugruppen und gemeinschaftlicher Wohnformen beauftragt.
Begründung:
Die Zahl der Menschen, die aktiv ihre Wohnform mitgestalten wollen, ist in den letzten
Jahren/Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen. Gemeinschaftliche Wohnprojekte 1 können
Einsamkeit und Isolation reduzieren und dort unterstützen im Alltag, wo familiäre Strukturen
nicht ausreichen bzw. vorhanden sind. Zu gemeinschaftlichen Wohnformen zählen :
- Gemeinschaftliches Wohnprojekt
- Baugemeinschaft, Baugruppe
- CoHousing
- Wohngruppe (Mietmodell)
- Wohngemeinschaft (WG)
- Betreutes/Betreubares Wohnen
- Clusterwohnungen
- Generationenwohnen
Gemeinschaftliche Wohnprojekte können kulturelle, soziale aber auch gewerbliche Angebote
für die Gemeinschaft bzw. im Quartier anbieten. Zudem können die daraus wachsenden
zivilgesellschaftliche Initiativen zu einer Entlastung staatlicher Versorgungstätigkeiten wie
1
h r1ps://www .inigbw.orgfsites/default/files/files/Definition-gemeinschaftliche-Wohnpro jekte-inigbw-22.04 .2020.pdf
Definition gemeinschaftlicher Wohnprojekte und ihr Beitrag als Modell für eine zukunftsfähige Gesellschaftsentwicklung.
Die lnnsbrucker Grünen • Maria-Theresien-Straße 18/1 • 6020 Innsbruck
1/2