Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-02-22-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

3.

Maglbk/11005/FÖR-SOG/1/2
Förderansuchen in der Schutzzone 2 - Mariahilf-Hötting - St. Nikolaus

G R - S i t z u n g
2 2 . 0 2 . 2 0 2 4

Beschluss (einstimmig):
1.

MagIbk/59795/IKT-V-SB/15
Stadtmagistrat Innsbruck, Verkauf
gebrauchter Microsoft Lizenzen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.02.2024:

Antrag des Stadtsenates vom 07.02.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt

hinsichtlich Generalsanierung und Fenstertausch
am Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 59.330,--.

Die von der Mag.-Abt. I, Informationstechnologie und Kommunikationstechnik (ITK),
und dem aktuellen Microsoft-BBG-Partner
ACP zum Weiterverkauf freigegebenen
Microsoft Lizenzen werden laut vorliegendem Kaufvertrag an die Firma Vendosoft
GmbH & Co. KG zum Preis von € 63.626,-zzgl. MWSt. verkauft.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.

Der Kaufvertrag wird nach Beschlussfassung vom Bürgermeister und zwei GemeinderätInnen unterfertigt.

Historisches Rathaus, barrierefreie Erschließung der Amtsräumlichkeiten, Baubeschluss

Die finanziellen Mittel werden als Einnahme
unter den Veräußerungen von immateriellen
Vermögenswerten der ITK - Stadtmagistrat
Innsbruck verbucht (2/010210-800000).
2.

4.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.02.2024:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der barrierefreien Erschließung der Amtsräume
im Historischen Rathaus (im Eigentum
der Stadt) in der von der Innsbrucker
Immobilien Service GmbH & Co KG
(IISG) in ihrem Projektbericht als Variante D bezeichneten Form zu. Die von
der IISG ermittelten Schätzkosten für
diese Variante belaufen sich mit Stand
November 2023 (inkl. Schwankungsbreite/Reserven) auf brutto € 1,38 Mio.

2.

Aufgrund des erforderlichen Behördenverfahrens, der Ausführungsplanung
bzw. des Ausschreibungsergebnisses
wird die IISG beauftragt die dabei ermittelte Preisbasis für das Projekt hinsichtlich der budgetären Vorsorge (allfällig noch Voranschlag 2026) mit der
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, abzustimmen.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, allfällige budgetäre Mehrbedarfe darzustellen und Fördermittel (z.
B. KIG 2023) anzusprechen.

MagIbk/3547/WA-GR/4
Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2024, Verordnung betreffend die Vergütung der Wahlbehördenmitglieder

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.02.2024:
Die Verordnung, mit der die Vergütung für
die BeisitzerInnen der Wahlbehörden sowie
für die/den ständige/n VertreterIn der/des
Vorsitzenden der Hauptwahlbehörde und
die Vorsitzenden der sonstigen Wahlbehörden und deren jeweilige/n StellvertreterIn
geregelt wird, wird beschlossen.

GR-Sitzung 22.02.2024

Maglbk/72046/IM-IMB/1