Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-02-22-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.7
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15.4
Bereich "Frauen"
17.
15.4.3 MagIbk/41001/SUB-FG/7
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B73, Innenstadt, Bereich Innrain 52b (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN-B17,
Nr. IN-B17/1 und Nr. IN-B42), gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2
TROG 2022
Aranea, ausgewählte Maßnahmen
für gendersensible Angebote für
Mädchen* und junge Frauen*
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Dem Verein Aranea wird für ausgewählte
Maßnahmen für gendersensible Angebote
für Mädchen* und junge Frauen* eine Jahressubvention in Höhe von € 16.500,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Diversität für den Bereich
"Frauen" vom 06.02.2024:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft und Diversität für
den Bereich "Frauen" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
15.5
Bereich "Familien"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Diversität für den Bereich
"Familien" vom 06.02.2024:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft und Diversität für
den Bereich "Familien" werden gemäß Beilage genehmigt.
16.
MagIbk/69961/SP-BB-GH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. MA-B2, Gewerbegebiet
Mühlau-Arzl, Bereich Schützenstraße 35, 35a und 37 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. OD-B7) gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Steixner):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
GR-Sitzung 22.02.2024
MagIbk/57299/SP-BB-IN/1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
18.
MagIbk/66967/SP-BB-DH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. DH-B18, Dreiheiligen-Schlachthof, Bereich zwischen ErzherzogEugen-Straße, Ing.-Etzel-Straße,
Schlachthofgasse und MatthiasSchmid-Straße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. DH-B3), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Mag. Krackl, 1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.