Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-02-22-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.8
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-8-
19.
MagIbk/70389/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B47, Pradl, Bereich zwischen Pradler Platz, Pradler
Straße, Gaswerkstraße und Körnerstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PRB42), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (gegen StRin
Mag.a Mayr, GR Mag. Plach und
GR Steixner, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
20.
MagIbk/66541/SP-FW-PR/1
Flächenwidmungsplan Nr. PRF27, Pradl, Bereich Sillufer 3, gemäß § 36 TROG 2022
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ
und FRITZ, 9 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2024:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 68 in
Verbindung mit § 63 TROG 2022 beschlossen.
21.
MagIbk/61773/SP-FW-IG/1
Flächenwidmungsplan Nr. IG-F25,
Igls, Badhausstraße 28, gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2024:
GR-Sitzung 22.02.2024
Der oben genannte Plan wird gemäß § 68 in
Verbindung mit § 63 TROG 2022 beschlossen.
22.
MagIbk/59225/SP-FW-AL/1
Flächenwidmungsplan Nr. AL-F57,
Arzl, Schlöglgasse 9, gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2022
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Appler wegen Befangenheit sowie
Stimmenthaltung von GR Mag. Plach, StRin
Mag.a Mayr, Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc und GRin Mag.a Lutz, 5 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 in Verbindung mit § 63
TROG 2022 beschlossen.
23.
Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen gemäß § 21
Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
23.1
MagIbk/69182/GfGR-AT/24/2024
Fruchthof, Josef-WilbergerStraße, Nachnutzung des Gebäudes als Veranstaltungszentrum
(GR Depaoli)
Mehrheitsbeschluss (gegen Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc und GRin
Mag.a Lutz, 2 Stimmen):
Beiliegendem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Lukovic, BA
MA MA, 1 Stimme):
Vorstehender von GR Depaoli eingebrachter dringender Antrag wird dem Inhalte nach
angenommen.