Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-02-22-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.31
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2023 haben der damalige Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber und MitunterzeichnerInnen beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Fachdienststellen werden beauftragt, eine Evaluierung der Gastgartensituation in Innsbruck, in den Punkten Kosten und Qualität, im österreichweiten Vergleich durchzuführen."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023 behandelt und dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen.
In der Sitzung des Stadtsenates am 12.04.2023 brachte der damalige Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber zu seinem ursprünglichen Antrag folgenden Abänderungsantrag ein:
"Der Stadtsenat beschließt, dass die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, das
unter Punkt 3 (Punkt II. Mietentgelt 2022 bis 2024, Abs. Reinigungspauschale) in den Gastgartenverträgen angeführte 10 % Reinigungsentgelt rückwirkend mit 01.01 2023 streicht, nicht mehr vorschreibt und die bereits 2023 bezahlte Reinigungspauschalen in den Verträgen für das kommende
Jahr gutschreibt.
Weiters wird die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, beauftragt, die Evaluation
aus dem Hauptantrag bis Juni 2023 zu erledigen und zusammen mit der Wirtschaftskammer Tirol
(Gastro, Standortanwalt etc.) das Ergebnis zu besprechen sowie die Erkenntnisse in die kommenden Gastgartenverträge im Sinne einer Wettbewerbsfähigkeit im Städtevergleich mit den Stakeholdern einzuarbeiten."
Der Stadtsenat hat den Abänderungsantrag am 12.04.2023 dem Inhalt nach angenommen. Daraufhin hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.06.2023 mit dem Ansinnen des angenommenen Abänderungsantrags auseinandergesetzt und folgenden Beschluss gefasst:
"Die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, wird beauftragt, das unter Punkt 3
(Punkt II. Mietentgelt 2022 bis 2024, Abs. Reinigungspauschale) in den Gastgartenverträgen angeführte 10%ige Reinigungsentgelt rückwirkend mit 01.01 2023 zu streichen, nicht mehr vorzuschreiben und die bereits 2023 bezahlte Reinigungspauschalen in den Verträgen für das kommende Jahr gutzuschreiben."
Wie dem E-Mail der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, vom 28.06.2023 zu entnehmen
ist, hat die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) in der Folge die Pauschalen gutgeschrieben und die Vorschreibungsdaten korrigiert.
Hinsichtlich der geforderten Evaluierung der Gastgartentarife im österreichweiten Vergleich berichtet die Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus, mit Schreiben vom 12.12.2023, dass sie eine
von der Wirtschaftskammer übermittelte Aufstellung zu den Gastgartentarifen in österreichischen
Städten zum Anlass genommen hat, diese zu evaluieren und auch die Gastgartentarife von Wien
in diese Liste mitaufzunehmen (siehe beiliegende Statistik). Es zeigt sich, dass die Tarifgestaltungen zum Teil sehr weit ausdifferenziert sind. Von der Vorschreibungshöhe her nimmt die Bundeshauptstadt Wien die alleinige Spitzenposition ein.
Auf dieser Statistik aufbauend wurde bei einer von StRin Mag.a Oppitz-Plörer einberufenen Besprechung am 18.09.2023, gemeinsam mit VertreterInnen der Wirtschaftskammer Tirol (WKO), Bezirksstelle Innsbruck-Stadt, die gegenständliche Thematik erörtert und die unterschiedlichen Intentionen ausgetauscht. Die vorliegende Dokumentation wird als Basis für die im Frühjahr startenden Gespräche zwischen der Stadt Innsbruck und VertreterInnen der Gastronomie dienen.
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