Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-02-22-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.42

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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2023 hat GR Mayer beiliegenden dringenden Antrag
eingebracht:
"Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, das von Seiten des Bürgermeisters angekündigte
stadteigene Projekt "Sicheres Vermieten" zur Aktivierung des Wohnungsleerstandes in Innsbruck nun auch rasch umzusetzen. Damit werden der Bürgermeister bzw. die Stadtregierung
beauftragt.
Bis zum Ende des heurigen Jahres 2023 soll daher mit allen Eigentümern der bis dato bekannten 3.071 leerstehenden Wohnungen in Kontakt getreten und diese über die Möglichkeit des
stadteigenen "Sicheren Vermietens" informiert und aufgeklärt werden. Über die entsprechenden Ergebnisse und den Stand beim stadteigenen Projekt "Sicheres Vermieten" ist der Gemeinderat bis spätestens Februar 2024 zu informieren."
Bgm. Willi hat als Vorsitzender des Gemeinderates folgenden Satz des Antrages von GR Mayer
a limine zurückgewiesen: "Bis zum Ende des heurigen Jahres 2023 soll daher mit allen Eigentümern der bis dato bekannten 3.071 leerstehenden Wohnungen in Kontakt getreten und diese über
die Möglichkeit des stadteigenen "Sicheren Vermietens" informiert und aufgeklärt werden." Begründet wurde die Zurückweisung damit, dass eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten von
AbgabenschuldnerInnen bzw. EigentümerInnen zur Information über die neuen gesetzlichen Bestimmungen (und damit auch das Projekt "Sicheres Vermieten") nicht dem im § 13 TFLAG angeführten Zweck sowie auch nicht den Voraussetzungen gemäß § 48d BAO entspricht.
In selbiger Sitzung wurde daraufhin ebenfalls von GR Mayer beiliegender Abänderungsantrag
eingebracht:
"Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, das von Seiten des Bürgermeisters angekündigte
stadteigene Projekt "Sicheres Vermieten" zur Aktivierung des Wohnungsleerstandes in Innsbruck nun auch rasch umzusetzen. Damit werden der Bürgermeister bzw. die Stadtregierung
beauftragt.
Bis zum Ende des heurigen Jahres 2023 soll daher geprüft werden, wie mit allen Eigentümern
der bis dato bekannten 3.071 leerstehenden Wohnungen in Kontakt getreten werden kann und
wie diese über die Möglichkeit des stadteigenen "Sicheren Vermietens" informiert und aufgeklärt werden können. Über die entsprechenden Ergebnisse und den Stand beim stadteigenen
Projekt "Sicheres Vermieten" ist der Gemeinderat bis spätestens Februar 2024 zu informieren."
Dem Abänderungsantrag wurde die Dringlichkeit zuerkannt und es wurde der Beschluss gefasst,
ihn inhaltlich anzunehmen. Bgm. Willi hat daraufhin die Fachdienststellen mit der Prüfung, ob und
wie mit den EigentümerInnen der leerstehenden Wohnungen in Kontakt getreten werden kann und
wie diese über die Möglichkeit des stadteigenen "Sicheren Vermietens“ informiert und aufgeklärt
werden können, beauftragt.
Die Mag.-Abt. IV, Gemeindeabgaben - Vorschreibung, teilt nun in ihrer Stellungnahme vom
12.02.2024 mit, dass eine bereits im Frühjahr 2023 gestellte Anfrage bei der Abteilung Gemeinden
beim Amt der Tiroler Landesregierung, ob die aus einem generellen Abgleich von Gebäude- und
Wohnungsregister (GWR) und Zentralem Melderegister (ZMR) generierten Daten für eine geplante Aussendung an die potentiellen EigentümerInnen einer vom Leerstand betroffenen Einheit
und in weiterer Folge auch für die Abgabenvorschreibung verwendet werden dürfen, negativ
ausfiel. Eine solche Datenverwendung ist somit nicht zulässig (siehe Anlage 2).
In Folge dessen wurde die städtische Datenschutzbeauftragte um Klärung ersucht, ob Daten über
potentielle Leerstände, die aus einem generellen Abgleich von GWR- und ZMR-Daten resultieren,
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