Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.16
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36.2
MagIbk/69182/GR-AT/62/2024
Bauarbeiten der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) in
Mühlau, Behinderungen für den
öffentlichen und den motorisierten Individualverkehr (GR Mayer)
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.
37.2
Pilotprojekt zusätzliches freizeitpädagogisches Personal der Kinder Bildung GmbH (KIB) für verschränkt geführte Ganztagsklassen an Innsbrucker Pflichtschulen, Verlängerung
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)
Beiliegender von GR Mayer eingebrachter
dringender Antrag wird von Bgm. Willi gemäß § 20 Abs. 4 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) mit folgender Begrüdung a limine zurückgewiesen:
Nach § 28 Abs. 2 lit. s Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist der
Stadtsenat zur selbstständigen Beschlussfassung über die Entsendung von Vertretern
der Stadt in Organe von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, sowie,
unter Einhaltung der zivil- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften und nur, soweit die
Ausübung von Eigentümerbefugnissen betroffen ist, die Festlegung der grundsätzlichen Haltung dieser Vertreter bei Beratungen und Abstimmungen, berufen. Dies ist
beim gegenständlichen Antrag, wonach der
Bürgermeister als Eigentümervertreter der
IKB zu Maßnahmen, welche wohl letztlich
die grundsätzliche Haltung dieser Vertreter
bei Beratungen und Abstimmungen iSd § 28
Abs. 2 lit s Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) bezwecken sollen, der Fall.
Aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeit
des Stadtsenates ist der gegenständliche
Antrag daher gemäß § 20 Abs. 4 GOGR,
wonach u.a. Anträge, die auf Maßnahmen
gerichtet sind, die gegen Unions-, Bundesoder Landesrecht verstoßen würden, zurückzuweisen.
37.
Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen gemäß § 21
Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
37.1
MagIbk/69182/GR-AT/63/2024
Taubenschlag Olympisches Dorf,
Baustopp (GR Depaoli)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FI, ÖVP,
TSB, FRITZ, GERECHT, GR Mag. Plach
und StRin Mag.a Mayr, 23 Stimmen):
Beiliegendem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
GR-Sitzung 21.03.2024
MagIbk/69182/GR-AT/64/2024
Beschluss (einstimmig):
Beiligendem von GRin Mag.a Klingler-Newesely eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
Mehrheitsbeschluss (gegen StR Federspiel,
1 Stimme):
Der von GRin Mag.a Klingler-Neweselye eingebrachte dringende Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
38.
Behandlung von im Gemeinderat
angenommenen Anträgen
38.1
MagIbk/54511/GfGR-AT/63/2023
Gartencoaching, Konzept für Vortragsreihe (GRin Dr.in KrammerStark)
Beschluss (einstimmig):
Beiliegender Bericht der Mag.-Abt. I, Gemeinderat und Stadtsenat, vom 26.02.2024
samt Beschlussvorschlag zu dem in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023
eingebrachten Antrag von GRin Dr.in Krammer-Stark und MitunterzeichnerInnen, welcher in der Sitzung vom 25.04.2023 inhaltlich angenommen wurde, wird zur Kenntnis
genommen.
Die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, wird um Organisation von Gartencoaching-Vorträgen
für das Jahr 2024 ersucht.