Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.24
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(zu Punkt 18.)
Zl. MagIbk/62945/KA-PR/1
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DES REFERATES
STADTBIBLIOTHEK
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen des
Referates Stadtbibliothek eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 07.03.2024 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der
Bericht
der
Kontrollabteilung
vom
22.02.2024,
Zl. MagIbk/62945/KA-PR/1, ist allen Klubobleuten zugegangen;
zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht
bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für
Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist u.a. gemäß § 74 Abs. 2 lit. a IStR beauftragt,
die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu
prüfen. Nach § 74a Abs. 2. kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte
Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In
Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an
§ 74c IStR hat die Kontrollabteilung in der MA V, Amt für Kultur, eine
stichprobenartige Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des
Referates Stadtbibliothek vorgenommen.
Diese Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 auf die
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit,
die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die
ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.
Prüfungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
von der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf
die Darstellung des Referates Stadtbibliothek im städtischen
Rechnungsabschluss,
das Personalmanagement sowie
statistische Daten und Fallzahlen
gelegt.
Prüfungszeitraum
Prüfungsrelevant waren grundsätzlich die Haushaltsjahre 2020 bis
2022, wobei zu Vergleichszwecken teilweise auch auf Fakten aus
Vorjahren Bezug genommen worden ist. Zum Prüfungszeitpunkt der
Kontrollabteilung war der Rechnungsabschluss der Stadt Innsbruck für
das Jahr 2023 noch nicht abgeschlossen. Aus Gründen der Aktualität
und Zeitnähe wurden punktuell auch Daten des aktuellen Jahres 2023
verwendet.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht
gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der
Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer
gelten.
MagIbk/62945/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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