Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.127
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
als auch die in diesem Zusammenhang aufgewendeten Beträge für
Investitionen und Instandhaltungen seit Inkrafttreten des Fruchtgenussvertrages dokumentiert. Daraus war unter anderem zu entnehmen, dass die OSVI im Jahr 2013 im Tivoli Neu Investitionen im Ausmaß von € 68.015,85 getätigt und Instandhaltungskosten in der Höhe
von € 198.557,80 aufgewendet hatte, was einer Gesamtsumme von
€ 266.573,65 entspricht. Im Vergleich mit der für das Jahr 2013 maßgeblichen Instandhaltungsrücklage im Betrag von € 218.489,30 bedeutet das einen Mehraufwand für die OSVI in der Höhe von € 48.084,35.
Dem zu Prüfzwecken vorgelegten Verwendungsnachweis war darüber
hinaus zu entnehmen, dass für Investitionen und Instandhaltungen im
Tivoli Neu seit Vertragsbeginn – kumuliert über die Jahre 2004 bis
2013 betrachtet – ein Gesamtbetrag von € 2.725.764,00 erforderlich
geworden ist. Bei einer im gleichen Zeitraum rechnerisch ermittelten
bzw. angesammelten Instandhaltungsrücklage im Ausmaß von
€ 1.974.820,00 ergibt sich somit aus diesem Titel eine Mehrbelastung
der OSVI in Höhe von € 750.944,00.
Stadt Innsbruck, ISpA
und OSVI –
Grundsatzbeschlüsse
Die Stadt Innsbruck stimmte diesem Vertrag als Eigentümerin der in
EZ 1626 GB 81125 Pradl vorgetragenen Grundstücke ausdrücklich zu.
Dieser Fruchtgenussvertrag stützt sich auf den Beschluss des Gemeinderates der Stadt Innsbruck vom 24.07.2003 sowie auf den Beschluss des Aufsichtsrates der OSVI vom 30.09.2003 und auf den Beschluss des Aufsichtsrates der ISpA vom 28.10.2003.
Nachtrag zum Fruchtgenussvertrag (mit der
ISpA) vom 19.12.2003
Seit der Unterfertigung des Fruchtgenussvertrages zwischen der ISpA
und der OSVI vom 19.12.2003 sind auf den Gst 1696/1 und 1696/3 von
der ISpA weitere Investitionen getätigt worden. Konkret sind die Leichtathletikanlage mit einer 400 m Laufbahn, eine Tribüne und ein Garderobengebäude umgestaltet und ergänzt worden. Darüber hinaus hat
die ISpA diverse Mobilien, wie z.B. Umkleidekabine, Sitzbankgarderobe, Stabhochsprung-, Diskus- und Hürdenlaufsportgeräte sowie Kunstfasernetze angekauft.
Der am 19.12.2003 abgeschlossene Fruchtgenussvertrag ist mit diesem Nachtrag – abgeschlossen zwischen der OSVI, der ISpA sowie
der Stadt Innsbruck (Beschluss des Gemeinderates vom 23.02.2012)
und unterfertigt mit Datum 28.02.2012, 05.03.2012 bzw. 06.03.2012 –
um diese Anlagen und Mobilien erweitert worden. Auch die erforderliche Anpassung des Fruchtgenussentgeltes ist mit diesem Nachtrag
geregelt worden.
Die Übergabe der dienstbaren Sache hat bereits am 01.05.2009 stattgefunden. Für die vorliegende Rechtseinräumung gilt grundsätzlich der
Fruchtgenussvertrag vom 19.12.2003, soweit in diesem ergänzenden
Fruchtgenussvertrag keine Änderungen oder neuen Regelungen vorgenommen werden.
Zusätzliches jährliches
Fruchtgenussentgelt
Aufgrund der mit diesem Vertrag vorgenommenen Erweiterung bzw.
Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes hatte die OSVI ein zusätzliches
jährliches Entgelt in der Höhe von € 15.419,86 (netto) zu bezahlen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
13