Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.42
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Einzahlungen
im Jahr 2022
Auf dem Konto 810000 – Erträge aus Leistungen werden die
Einzahlungen aus den für die Nutzung von Angeboten der Stadtbibliothek vorgeschriebenen Tarifen vereinnahmt. Diese beliefen sich
im Jahr 2022 auf eine Summe von € 70.486,22.
An sonstigen Erträgen schienen auf dem Konto 829000 im Jahr 2022
Einzahlungen von insgesamt € 19.830,00 auf. Dabei handelte es sich
um Sponsorbeiträge von Dritten für das Projekt „Innsbruck liest“ im Jahr
2022.
Auf dem Konto 861000 – Transferzahlung Land waren im Jahr 2022
Förderungen im Gesamtbetrag von € 26.000,00 dokumentiert. Diese
bezogen sich auf die beiden Projekte „Innsbruck liest“ 2022 sowie
„Raumschiff Bibliothek“ 2021 und 2022.
4.5 Umsatzsteuerliche Behandlung der Stadtbibliothek
Zuordnung
Unternehmensbereich
Der Unterabschnitt 273010 – Stadtbibliothek war aus umsatzsteuerlicher Sicht gänzlich dem so genannten „Unternehmensbereich“
zugeordnet. Das bedeutete, dass die Stadtbibliothek auf der einen Seite
voll vorsteuerabzugsberechtigt war und somit das Finanzamt in
Rechnung gestellte Vorsteuern im Bereich der Stadtbibliothek
zurückerstattete. Auf der anderen Seite unterlagen die erzielten
Leistungserlöse der Umsatzsteuer und war diese an das Finanzamt
abzuführen.
Anwendung ermäßigter
Umsatzsteuersatz von
10 %
Unter Bezugnahme auf § 10 Abs. 2 Z 4 UStG i.d.F. BGBl. I Nr. 118/2015
(Steuerreformgesetz 2015/2016) vom 14.08.2015 kam im Bereich der
Stadtbibliothek der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % zur
Anwendung. Dies insofern, als es sich bei der Stadtbibliothek um einen
Betrieb handelt, der gemeinnützigen Zwecken dient.
Satzung –
Empfehlung
Für den gemeinnützigen Betrieb „Museen und Bibliotheken der Stadt
Innsbruck“ und weitere gemeinnützige Betriebe der Stadt erstellte die
MA IV in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Steuerberaters
der Stadt eine Satzung. Dies um den Voraussetzungen für die
Gemeinnützigkeit entsprechend den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) zu entsprechen.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung,
die Satzung für den gemeinnützigen Betrieb Museen und Bibliotheken
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur der MA V auf ihre Aktualität
hin zu überprüfen. Dies vor dem Hintergrund, dass diese Satzung im
Referat Stadtbibliothek bis zur Prüfung der Kontrollabteilung nicht
bekannt war. Weiters aufgrund des Umstandes, dass die Satzung in
manchen Bereichen auf veraltete Rechtsgrundlagen Bezug nahm.
Das Amt für Finanzverwaltung sagte in der abgegebenen
Stellungnahme zu, einen allfälligen Aktualisierungsbedarf der
bestehenden Satzung(en) gegebenenfalls auch unter Einbeziehung
einer externen steuerrechtlichen Beratung zu prüfen.
MagIbk/62945/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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