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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.52

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Fehlbuchung
Bankomatgebühren –
Empfehlung

Der Leiter des Amtes für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik der MA I ordnete am 15.11.2022 die Bezahlung der jährlichen
Bankomatgebühren der Stadtbibliothek und des Meldeamtes an. Die
Kontrollabteilung stellte dazu fest, dass es sich beim Buchungsbetrag
von netto € 1.278,00 um die Gebühren für die 5 im Meldeamt
installierten Bankomatkassen handelte. Auf die Bankomatkassen in der
Stadtbibliothek wäre richtigerweise ein Betrag von netto € 226,00
entfallen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik der MA I, künftig erhöhtes Augenmerk auf die
korrekte Zuweisung und Verbuchung der Bankomatgebühren zu legen.
Die betroffene Fachdienststelle bestätigte im Anhörungsverfahren die
Empfehlung der Kontrollabteilung.

Stadtbibliothek –
Tourismusbeitrag –
Empfehlung

Für die Stadtbibliothek war von der Stadt Innsbruck ein Tourismusförderungsbeitrag zu bezahlen. Dieser belief sich für das Jahr 2020
gemäß Bescheid vom 30.11.2022 auf € 195,90.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die Berechnung dieses
Pflichtbeitrages auf Basis eines beitragspflichtigen Umsatzes von
€ 127.230,00 für das Jahr 2020 erfolgte. Die Kontrollabteilung merkte
kritisch an, dass dabei mehrere als Erträge verbuchte Einzahlungen
aus ihrer Sicht nicht der Beitragspflicht in Bezug auf den
Tourismusbeitrag unterlagen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der
MA IV, künftig der korrekten Meldung/Erklärung der beitragspflichtigen
Umsätze von betroffenen Dienststellen betreffend den Tourismusbeitrag erhöhtes Augenmerk zuzuwenden. Dabei wohlwissend, dass
die finanziellen Auswirkungen in diesem Bereich lediglich marginal sind.
Die Fachdienststelle sagte in der abgegebenen Stellungnahme zu, der
Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.

5 Personalmanagement
5.1 Personalausstattung
Ist-Situation
im Dienstposten(verteilungs)plan –
Empfehlung

MagIbk/62945/KA-PR/1

Als Stichtag für die Einschau im Dienstposten(verteilungs)plan wurden
für die Jahre 2021 und 2022 jeweils der 31.12. herangezogen. Für das
Jahr 2023 ist der 01.09. als Bezugszeitpunkt gewählt worden.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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