Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.56
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Im Sinne einer sichtbaren Abgrenzung der Öffentlichkeitsarbeit der
Stadtbibliothek, sowie einer umfassenden Beschreibung der
Tätigkeitsfelder in der städtischen MGO, empfahl die Kontrollabteilung
zu prüfen, inwieweit dieser Themenschwerpunkt – der spezifischen
Öffentlichkeitsarbeit – beim Aufgabengebiet der Stadtbibliothek in der
MGO erfasst bzw. definiert werden sollte.
Im Anhörungsverfahren gab das Referat Stadtbibliothek hierzu an,
dass ein Antrag auf Änderung der MGO Besonderer Teil gestellt
werde.
Des Weiteren zeichnete sich das Bibliothekswesen für die
Bestandspflege und die ansprechende Präsentation der Medien
verantwortlich. Womit auch eine gewisse Administration gegeben war,
wie bspw. die Bestellungen und die Warenübernahme, die Medienbereitstellung oder das Mahnwesen. Diese Aufgaben wurden mit einer
Zeitressource von rd. 21 % der geplanten Wochenarbeitszeit der
Dienstnehmer ausgestattet.
Die Veranstaltungen und die Zielgruppenarbeit waren – als weiterer
inhaltlicher Teilbereich – mit rd. 9 % der wöchentlich geplanten
Gesamtdienstzeit in die sog. Funktionsmatrix eingepflegt worden.
Die restliche Dienstzeit mit einem Ausmaß von rd. 48 % der
Belegschaft ging mit dem allgemeinen Informationsdienst einher. Für
diesen Dienst waren sämtlichen Dienstnehmern der Stadtbibliothek –
außer der Referentin – Stunden ihrer wöchentlichen Arbeitszeit
zugeteilt worden.
Der allgemeine Informationsdienst wurde vorrangig an den sog. vier
Informationstheken versehen. Diese waren während der Öffnungszeiten – laut Auskunft der Referentin – mit mindestens einer Person
besetzt und befanden sich in den unterschiedlichen Bereichen der
Bibliothek. Womit auch (teilweise) unterschiedliche Aufgaben
verbunden waren.
Beispielsweise konnten (zum Prüfungszeitpunkt) an der Zentralen
Informationstheke im Eingangsbereich Medien ausgeliehen und
zurückgebracht werden. Alle zurückgebrachten Medien wurden hier
vorsortiert, um sie wieder in die Regale einzuräumen. Ferner fand der
Zahlungsverkehr ausschließlich an dieser Informationstheke statt.
Dienstzeit in der
Stadtbibliothek gem.
Gleitzeitordnung
Die Gleitzeitordnung im Magistrat der Stadt Innsbruck definiert eine
Sonderbestimmung für das Referat Stadtbibliothek hinsichtlich der
Rahmendienstzeit für den frühestmöglichen Dienstbeginn sowie das
spätestmögliche Dienstende wie folgt:
Montag bis Freitag:
07:00 Uhr bis 20:00 Uhr oder
Dienstag bis Samstag: 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Diese Rahmendienstzeit bei der Stadtbibliothek ist wiederum auf die
Öffnungszeiten zurückzuführen.
MagIbk/62945/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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